Bundesverfassungsgericht

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Der Ruf nach Entlastung des Bundesverfassungsgerichts -
eine unendliche Geschichte?

Im Jahr 2014 ist genau das eingetreten, was einige befürchtet hatten und viele hofften, es werde nicht geschehen.

Mit über 6.800 Verfahren wurde der Rekord des Vorjahres nochmals deutlich übertroffen. Die Belastungsgrenze der Richterinnen und Richter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde dadurch einmal mehr auf eine besonders harte Probe gestellt. Seit Jahren versuchen sie alle durch ihr außerordentliches Engagement auf allen Ebenen, die stetig steigenden Eingangszahlen zu bewältigen, ohne dass ein Silberstreif am Horizont zu erkennen wäre.

In den vergangenen Jahren gab es unterschiedlichste Vorschläge zur Entlastung des Gerichts, die jedoch nie über das Diskussionsstadium im politischen Raum hinauskamen. Viele dieser Vorschläge hätten die Arbeitsweise und den Charakter unseres Gerichts als Bürgergericht deutlich verändert.

Das Gericht hatte sich deshalb für eine weniger einschneidende Maßnahme, die sogenannte „Mutwillensgebühr“ eingesetzt - bisher allerdings ohne Erfolg. Es ist daher höchste Zeit, weitere Vorschläge für eine deutliche Entlastung des Gerichts zu entwickeln. Andernfalls laufen das Bundesverfassungsgericht und seine Rechtsprechung Gefahr, ernsthaft Schaden zu nehmen.

Karlsruhe, im März 2015

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

Präsident des Bundesverfassungsgerichts