Bundesverfassungsgericht

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Zunahmen

Die Verfassungsbeschwerden haben 2006, wie die auf Seite 13 abgebildete Kurve erkennen lässt, markant zugenommen sowie erstmalig und auch recht deutlich die Zahl von 6000 überschritten. Dies bedeutet eine Steigerung von ca. 20% gegenüber 2005. Das Schaubild zeigt aber auch, dass geradezu vollkommen parallel die Anzahl der Erledigungen angestiegen ist und auch hier die Marke von 6000 in fast gleicher Höhe überschritten wurde.

Neu in die Statistik aufgenommen wurden die absoluten Zahlen und der prozentuale Anteil der Verfassungsbeschwerden, die jeweils in einem Jahr erfolgreich waren (Seite 19). Diese neue Übersicht zeigt, dass die jährlichen Schwankungen – bis auf die Jahre 1990 bis 1993, in denen nach zwei Senatsentscheidungen zum Asylrecht (BVerfGE 80, 315 ff. und 81, 58 ff.) zahlreichen Verfassungsbeschwerden stattgegeben wurde – in Prozentpunkten ausgedrückt nicht groß sind. Im Hinblick auf die absoluten Zahlen sind jedoch deutliche Veränderungen festzustellen. So waren 2006 fast doppelt so viele Verfassungsbeschwerden erfolgreich wie 2000. Auch gegenüber 2005 haben 2006 zahlenmäßig die Stattgaben zugenommen. Angesichts der großen Zahl der Erledigungen ist jedoch der prozentuale Anteil 2006 verglichen mit demjenigen im Jahr 2005 leicht rückläufig.

Zugenommen hat in den vergangenen Jahren auch die Anzahl der Verfahrensarten. Das 1998 eingeführte Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a GG i.V.m. § 13 Nr. 6 a BVerfGG (Aktenzeichen: BvW) ebenso wie das 2001 neu geregelte Verfahren nach § 36 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz i.V.m. § 13 Nr. 11 a BVerfGG (Aktenzeichen: BvX) wurden bereits 2003 in die Statistik eingefügt. Im Jahre 2006 hat der Gesetzgeber ein weiteres Verfahren in dem neu gefassten Artikel 93 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 6 b BVerfGG (Aktenzeichen: BvY) geregelt. Wie Seite 7 der Jahresstatistik 2006 zu entnehmen ist, gab es in allen drei neuen Verfahrensarten bisher noch keine Eingänge. Mit diesen drei Verfahren wurde die Anzahl der Verfahrensarten, die noch nie zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, auf sechs verdoppelt.

Zugenommen haben auch die Verfassungsbeschwerden, die – nachdem in der Regel die Beschwerdeführer im Allgemeinen Register gemäß § 60 Abs. 2 GOBVerfG auf die offensichtliche Unzulässigkeit oder auf die offensichtliche Erfolglosigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden waren – in das Verfahrensregister eingetragen wurden, weil die Beschwerdeführer auf einer richterlichen Entscheidung bestanden haben. Von den im Jahre 2006 im Allgemeinen Register eingetragenen 5334 Eingaben und Verfassungsbeschwerden wurden – in der Regel nach einer Belehrung – 2459 und damit 46% in das Verfahrensregister umgetragen. 2005 waren es 5.492 Eingänge dieser Art im Allgemeinen Register, davon wurden 1.982 und damit 36 % einer Entscheidung durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts zugeführt.

Karlsruhe, im Februar 2007

Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier

Präsident des Bundesverfassungsgerichts