Bundesverfassungsgericht

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Übersicht für das Jahr 2012

Erster Senat

1.1 BvR 1083/09Verfassungsbeschwerde zur Verfassungsmäßigkeit von § 9 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I S. 1706), wonach Einkommen und Vermögen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils bei der Feststellung des Hilfebedarfs eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes, das mit dem Partner nicht verwandt ist, leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
2.1 BvR 2217/11,
1 BvR 2218/11,
1 BvR 2219/11,
1 BvR 2430/11
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass bei der Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Gesamtleistungswert für Anrechnungszeiten wegen Schul- und Hochschulausbildung nach § 74 in Verbindung mit § 263 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl I S. 1791) stärker begrenzt wird als für Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
3.1 BvR 3017/09Verfassungsbeschwerde zu den Fragen, inwieweit die Dienst-ausübung der Notare dem Grundrecht der Berufsfreiheit unterfällt, ob und inwieweit die Dienstausübung der Notare durch Verwaltungsvorschrift geregelt werden kann und ob Maßnahmen der Notaraufsicht dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegen.
4.1 BvL 18/11Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu der Frage, ob es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist, dass nach § 81 Abs. 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in einem kartellbehördlichen Bußgeldbescheid gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung festgesetzte Geldbußen verzinst werden, nicht aber Kartellgeldbußen gegen einzelkaufmännische Unternehmensträger sowie Geldbußen, die von Gerichten oder außerhalb des Kartellrechts verhängt werden.
5.1 BvL 6/075. Vorlage des Finanzgerichts Münster zu der Frage, ob die zu § 8 Nr. 5 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001 S. 3858) ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 4 GewStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes mit Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als die nach § 8b Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) außer Ansatz bleibenden Beteiligungserträge (insbesondere Dividenden) unter den in § 8 Nr. 5 GewStG genannten Voraussetzungen auch dann dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) hinzuzurechnen sind, wenn der Gewinnverwendungsbeschluss der ausschüttenden Körperschaft vor dem 20. Dezember 2001 gefasst und der auf die als Gesellschafterin beteiligte Körperschaft entfallende Betrag auch vor dem 20. Dezember 2001 ausgezahlt wurde und das im Zeitpunkt der Beschlussfassung und Auszahlung geltende Gesetz eine Hinzurechnung zum Gewinn nicht vorsah (Rückwirkungsproblem).
6.1 BvL 5/08Vorlage des Finanzgerichts Münster zu der Frage, ob der durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) angefügte § 43 Abs. 18 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) insoweit gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 GG) verstößt, als darin die rückwirkende Anwendung des gleichzeitig angefügten § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen angeordnet worden ist, und dies zur Folge hat, dass Teilwertabschreibungen auf Anteile an Aktienfonds den steuerlichen Gewinn auch des 'Veranlagungszeitraums 2002 nicht mehr mindern durften (Rückwirkungsproblem).
7.1 BvR 3139/08,
1 BvR 3386/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Garzweiler I/II vom 22. Dezember 1997 und gegen einen auf dessen Grundlage ergangenen Grundabtretungsbeschluss aus dem Jahre 2005 sowie gegen die sie bestätigenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (Recht auf Heimat und Enteignung zugunsten Privater).
8.1 BvL 16/11Vorlage des Finanzgerichts Münster zu der Frage, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zur erfolgten Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1768) geltenden Fassung insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, als bis dahin der Grundstückserwerb durch den Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft des Veräußerers anders als bei Ehegatten nicht von der Grunderwerbsteuer befreit wird.
9.1 BvF 3/11Antrag der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz fest-zustellen, dass das Luftverkehrsteuergesetz (Art., 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 vom 9. Dezember 2010 <BGB1 I S. 1885>) nichtig ist (insbesondere Verstöße gegen das Bestimmtheitsgebot, den Grundsatz der Besteuerungsgleichheit und die Berufsausübungsfreiheit).
10.1 BvR 3142/07Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die gesteigerte Verkehrsfähigkeit von Aktien einer börsennotierten Gesellschaft vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird (Folgen eines sogenannten Delistings).
11.1 BvR 2952/08
u.a.
Verfassungsbeschwerden zu Verfahren über die Haftung der Deutschen Bausparkasse Badenia AG auf Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit der Finanzierung sogenannter „Schrottimmobilien".
12.1 BvR 2153/08
u.a.
Verfassungsbeschwerden betreffend die Vorschriften über das Erwerbsrecht öffentlicher Nutzer nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz und ihre Anwendung durch die Zivilgerichte.
13.1 BvR 471/10,
1 BvR 1181/10
Verfassungsbeschwerden einer angestellten Lehrerin und einer angestellten Sozialpädagogin moslemischen Glaubens aus Nordrhein-Westfalen gegen das ihnen auferlegte Verbot des Tragens eines Kopftuchs bzw. einer Mütze als „Kopftuchersatz" im Schuldienst nach § 57 Abs.. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
14.1 BvR 3221/10Verfassungsbeschwerde zu der Frage, welche Kontrolldichte und welcher Maßstab bei der richterlichen Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Aktien im Zuge der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften (hier: Daimler Benz AG/DaimlerChrysler AG) von Verfassungs wegen geboten ist.
15.1 BvL 5/11,
1 BvL 8/11
Vorlagen des Land- und Oberlandesgerichts Oldenburg zu der Frage, ob die Regelung des § 21 Satz 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank), durch die der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg das Recht eingeräumt wird, sich für ihre Ansprüche eigenständig vollstreckbare Titel zu schaffen (sogenanntes Selbsttitulierungsrecht), mit dem Justizgewährungsanspruch (Art. 2 As. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
16.1 BvR 1215/07Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern.
17.1 BvR 966/09,
1 BvR 1140/09
Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) in der Fassung vom 31. Dezember 2008 (BGBl I S. 3083), mit denen dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingeräumt werden.
18.1 BvF 1/11,
1 BvF 4/11
Normenkontrollanträge der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg gegen die Zustimmungsgesetze und -beschlüsse der Länder zum ZDF-Staatsvertrag, soweit sie Bestimmungen des Staatsvertrags in Landesrecht überführen, die die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats und des ZDF-Verwaltungsrats betreffen.
19.1 BvR 2457/08Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob Vertrauensschutz in die Verjährung von Forderungen aus einer unwirksamen kommunalen Beitragssatzung besteht, wenn diese später durch eine wirksame Satzung ersetzt wird und nach dem anwendbaren Kommunalabgabengesetz die Festsetzungsfrist neu zu laufen beginnt.
20.1 BvR 1842/11,
1 BvR 1843/11
Verfassungsbeschwerden eines Hardcover-Verlags gegen die Übersetzerhonorar-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und mittelbar gegen die zugrundeliegenden Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (UrhG); im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die vom Bundesgerichtshof im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung (§ 32 Abs. 1, 2 UrhG) festgesetzten Honoraranteile für Übersetzer zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit des Verlags führen.
21.1 BvL 10/10Vorlage des Landesozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu der Frage, ob § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 sowie § 3 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl I S. 2022) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
22.1 BvL 1/08Vorlage des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob § 6 Satz 1 des Bremischen Studienkontengesetz vom 18. Oktober 2005 - BremStKG - (BremGBl S. 550) in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 2 Abs. 1 BremStKG, soweit danach auswärtige Studierende - anders als Studierende mit Wohnung bzw. Hauptwohnung in der Freien Hansestadt Bremen - vom 3. bis zum 14. Semester zu einer Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester herangezogen werden, gegen Art. 11 GG sowie gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.
23.1 BvR 1065/03,
1 BvR 1082/03
Verfassungsbeschwerden zweier bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversicherter Arbeit-nehmer betreffend die Art und die Berechnung der Rente der Beschwerdeführer aus der Zusatzversorgung (§18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 21. Dezember 2000, BGBl I S. 1914).
24.1 BvL 2/10,
1 BvL 3/10,
1 BvL 4/10
Vorlage des Bundessozialgerichts zu der Frage, ob § 1 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe c in Verbindung mit Nr. 3 Buchstabe b des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I S. 2915) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit danach Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in ihrem Heimatland oder nach §§ 23a, 24, § 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurde, ein Anspruch auf Bundeserziehungsgeld nur zusteht, wenn sie im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.
25.1 BvL 6/10Vorlage des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu der Frage , ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass eine Behörde gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 und § 1600b Abs. la des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Vaterschaftsanerkennung für ein nichteheliches Kind - auch rückwirkend - anfechten kann, wenn der anerkennende Vater nicht der leibliche Vater des Kindes ist, zwischen ihm und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht und die Anerkennung einen besseren Aufenthaltsstatus für das anerkannte Kind oder eines Elternteils zur Folge haben kann.
26.1 BvL 1/11Vorlage des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu der Frage, ob das Verbot der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden gemäß § 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Fassung vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6. Juli 2009 (LPartG) mit dem Grundgesetz
vereinbar ist.

Zweiter Senat

1.2 BvL 17/08Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung.
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung für die Besoldungsgruppe A 9 BBesO im Kalenderjahr 2005.
2.2 BvL 17/09,
2 BvL 18/09
Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung.
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung für die Besoldungsgruppe R 1 BBesO im Kalenderjahr 2003.
3.2 BvL 19/09,
2 BvL 20/09
Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung.
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung für die Besoldungsgruppe A 9 BBesO in den Kalenderjahren 2003 und 2004 sowie für die Besoldungsgruppen A 12 und A 13 im Kalenderjahr 2003.
4.2 BvR 1397/09Verfassungsbeschwerden betreffend den Familienzuschlag der Stufe 1 für Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
5.2 BvE 6/08

Organstreitverfahren betreffend die Beobachtung der Bundestagsfraktion „DIE LINKE“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

6.2 BvR 2436/10Verfassungsbeschwerde eines Landtagsabgeordneten und Mitglieds der Partei „DIE LINKE“ betreffend die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
7.2 BvE 1/11

Organstreitverfahren zur Frage nach Mitwirkungsrechten der Antragsteller in einer Arbeitsgruppe und einer informellen Gesprächsrunde im Rahmen des Vermittlungsverfahrens über das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Antragsteller: MdB Dagmar Enkelmann, MdB Ulrich Maurer, Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

8.2 BvE 2/11

Organstreitverfahren zur Frage, ob die Bundesregierung Rechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie erbetene Auskünfte unter Berufung auf verfassungsrechtlich nicht tragfähige Erwägungen verweigert oder nur unzureichend beantwortet hat, und zur Verpflichtung der Bundesregierung zur Erteilung der erbetenen Auskünfte (Anfragen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Deutschen Bahn AG).

Antragsteller: MdB Dr. Gerhard Schick, MdB Hans-Christian Ströbele, MdB Dr. Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag

9.2 BvE 5/11

Organstreitverfahren zur Frage, ob die Bundesregierung Rechte der Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie Fragen nicht beziehungsweise nur unzureichend beantwortet hat (Lieferung von Leopard-Panzern an Saudi-Arabien, Waffenexporte nach Saudi-Arabien und Algerien).

Antragsteller: MdB Hans-Christian Ströbele, MdB Katja Keul, MdB Claudia Roth

10.2 BvE 7/11

Organstreitverfahren zur Frage, ob die Bundesregierung Rechte der Antragstellerin aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Antragstellerin Auskunft über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei nach § 11 des Gesetzes über die Bundespolizei verweigerte.

Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

11.2 BvF 1/05,
2 PBvU 1/11

- Verfahren über den Antrag der Bayerischen Staatsregierung und der Hessischen Landesregierung, festzustellen, dass die Vorschriften der §§ 13 bis 15 des Luftsicherheitsgesetzes i.d.F. des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) wegen Verstoßes gegen Art. 87a Abs. 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG sowie die Vorschriften des § 16 Abs. 2 und Abs. 3 Sätze 2 und 3 Luftsicherheitsgesetz und des Art. 2 Nr. 10 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben wegen Verstoßes gegen Art. 87d Abs. 2 GG i.V.m. dem Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind.
- 2 BvF 1/05 -

- Plenarverfahren zur Entscheidung über die im Verfahren 2 BvF 1/05 vom Zweiten Senat beabsichtigte Abweichung von der Rechtsauffassung des Urteils des Ersten Senats in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118), nach der

1. die Gesetzgebungszuständigkeit für die §§ 13 bis 15 (dort zu § 14 Abs. 3) des Luftsicherheitsgesetzes in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) sich nicht auf Art. 73 Nr. 1 oder Art. 73 Nr. 6 GG, sondern allein auf Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG stützen lässt (BVerfGE 115, 118 <140 f.>),

2. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen nicht zulässt (BVerfGE 115, 118 <146 ff., 150 f.>), und

3. § 13 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des Luftsicherheitsgesetzes mit Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar ist, soweit er eine Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung auch für die Fälle des Art. 35 Abs. 3 GG vorsieht (BVerfGE 115, 118 <149 f.>).
- 2 PBvU 1/11 -

12.2 BvL 9/08,
2 BvL 10/08,
2 BvL 11/08,
2 BvL 12/08
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts zu der Frage, ob § 2 Abs. 1 Satz 1 GG über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (DbAG) in seiner Neufassung durch Art. 6 Nr. 3 Buchstabe a des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet ( SER/DbAG-ÄndG) vom 19. Juni 2006 (BGBl I S. 1305), nach welcher der Dienstbeschädigungsausgleich in Höhe der Grundrente nach § 31 in Verbindung mit § 84a Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in dessen Neufassung durch Art. 1 des SER/DbAG-ÄndG geleistet wird, insofern mit den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit und Justiziabilität vereinbar ist, als sich mittels der Verweisung in § 84a Satz 1 BVG der monatliche Wert des Dienstbeschädigungsausgleichs aus den Maßgaben des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a Abs. 1 Satz 1 (Regelung 4) und Abs. 2 bestimmt, in denen angeordnet wird: „Die in § 31 Abs. 1 in der jeweils geltenden Fassung genannten Deutsche Mark-Beträge sind mit dem Vomhundertsatz zu multiplizieren, der sich aus dem jeweiligen Verhältnis der verfügbaren Standardrente (§ 68 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) in dem in Art. 3 des Vertrages genannten Gebiet zur verfügbaren Standardrente in dem Gebiet, in dem das Bundesversorgungsgesetz schon vor dem Beitritt gegolten hat, ergibt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt den maßgebenden Vomhundertsatz und den Veränderungstermin jeweils im Bundesanzeiger bekannt.“
13.2 BvC 1/11,
2 BvC 2/11
Wahlprüfungsbeschwerden von zwei im Ausland lebenden Deutschen betreffend das einfachgesetzliche Erfordernis vorheriger Sesshaftigkeit in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung der aktiven Wahlberechtigung.
14.2 BvF 3/11,
2 BvR 2670/11,
2 BvE 9/11

Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Wahlrechts betreffend die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag.

a) Normenkontrollantrag von 214 Abgeordneten der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313).
- 2 BvF 3/11 -

b) Verfassungsbeschwerde von 3063 Beschwerdeführern gegen die gesetzliche Bestimmung des § 6 BWahlG in seiner am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Fassung.
- 2 BvR 2670/11 -

c) Organstreitverfahren über den Antrag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen den Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313).
- 2 BvE 9/11 -

15.2 BvR 2302/11Verfassungsbeschwerde gegen eine vorläufige Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz sowie mittelbar gegen das Therapieunterbringungsgesetz vom 22. Dezember 2010 (BGBl I S. 2300)
16.2 BvR 1048/11Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer im Strafurteil zunächst vorbehaltenen Sicherungsverwahrung gemäß § 66a StGB in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21. August 2002
17.2 BvL 20/08Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu der Frage, ob §§ 1 und 4 des Art. 1 (Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen) des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW S. 482) mit §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferfürsorge (Errichtungsgesetz) vom 12. März 1951 (BGBl I S. 169), zuletzt geändert durch das Zweite Zuständigkeitslockerungsgesetz vom 3. Mai 2000 (BGBl I S. 632 ff.), i.V.m. Art. 84, Art. 125b Abs. 2 GG bzw. mit Art. 85 GG vereinbar sind, soweit hierdurch die bisherige Versorgungsverwaltung aufgelöst und deren Aufgaben im Sozialen Entschädigungsrecht und der Kriegsopferversorgung vollständig auf die Landschaftsverbände übertragen worden sind.
18.2 BvR 2258/09Verfassungsbeschwerde betreffend die Möglichkeit, Zeiten des Maßregelvollzugs auf Freiheitsstrafen nach § 67 StGB anzurechnen.
19.2 BvR 2954/10Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe von 28 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, zu der der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien den Beschwerdeführer verurteilte, sowie mittelbar gegen § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz).
20.2 BvR 1641/11Kommunalverfassungsbeschwerden eines Landkreises gegen § 6a Abs. 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), mehrerer Landkreise gegen § 6a Abs. 2 Satz 4 SGB II sowie eines Landkreises gegen § 6b Abs. 3 und Abs. 4 SGB II.
21.2 BvL 1/09Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 des Körperschaftsgesetzes 1999 i.d.F. des Art. 4 Nr. 10 Buchstabe h des Gesetzes zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2601, BStBl I 2000, S. 13) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 des GG verstößt.
22.2 BvE 2/09,
2 BvE 2/10

Organstreitverfahren zu der Frage, ob die 13. bzw. 14. Bundesversammlung die Wahl des Bundespräsidenten in fehlerhafter Zusammensetzung durchgeführt hat.

Antragsteller: Udo Pastörs (Mitglied der 13. und 14. Bundesversammlung)