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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1571/00 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn T...
Böhringer Straße 77, Radolfzell -
gegen | den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20. Juli 2000 - S 19 KA 192/00 ER - |
hier: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Richter Kühling,
die Richterin Jaeger
und den Richter Hömig
am 19. Januar 2001 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 4. September 2000 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Kühling | Jaeger | Hömig |