Sie sind hier:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 848/01 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der Zahnärztin M...
Ferdinandstraße 3, 30175 Hannover -
gegen | den Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. April 2001 - L 4 B 6/01 KA ER - |
hier: | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Jaeger
und die Richter Hömig,
Bryde
am 11. Dezember 2001 einstimmig beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die einstweilige Anordnung vom 25. Mai 2001, verlängert mit Beschluss vom 2. November 2001, mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 mit Wirkung vom selben Tage gegenstandslos geworden ist.
Jaeger | Hömig | Bryde |