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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 411/10 -
In dem Verfahren
über
den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts
für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde
des Herrn L...,
vertreten durch seine Betreuerin W...
Kirschallee 52, 14469 Potsdam -
gegen a) | den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH -, |
b) | den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 - |
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Bryde,
Schluckebier
am 24. August 2010 einstimmig beschlossen:
Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 - und den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH - Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann, Kirschallee 52, 14469 Potsdam, beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof | Bryde | Schluckebier |