BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 780/09 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn R…
Krummbogen 15, 35039 Marburg -
gegen | den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - |
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Eichberger,
Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 17. Mai 2011 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof | Eichberger | Masing |