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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 49/14 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerden
1. |
der Frau von W…, |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
2. |
des Herrn H…, |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 18. April 2016 beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
G r ü n d e :
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 23. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle | Landau | Huber | |||||||||
Hermanns | Müller | Kessal-Wulf | |||||||||
König | Maidowski |