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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 50/14 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn Prof. H…, |
gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 8/13 - |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 14. Juni 2016 einstimmig beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
G r ü n d e :
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 14. März 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle | Landau | Huber | |||||||||
Hermanns | Müller | Kessal-Wulf | |||||||||
König | Maidowski |