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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 632/18 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn S ... , |
- Bevollmächtigte:
-
Rechtsanwältin Seda Basay,
Düsseldorfer Straße 9, 60329 Frankfurt am Main -
gegen |
a) |
den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2018 - BVerwG 1 VR 1.18 -, |
b) |
die Abschiebungsanordnung des Landes Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden, vom 1. August 2017 |
und | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
und | Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin Seda Basay, Frankfurt am Main |
hier: Wiederholung der einstweiligen Anordnung |
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Voßkuhle,
die Richterin Kessal-Wulf
und den Richter Maidowski
am 23. April 2018 einstimmig beschlossen:
- Die einstweilige Anordnung vom 27. März 2018 wird für den Zeitraum bis einschließlich 7. Mai 2018 wiederholt.
Voßkuhle | Kessal-Wulf | Maidowski | |||||||||