Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Zur dpa-Meldung vom 18. März 1998 zum Thema "Lügendetektor"

Pressemitteilung Nr. 26a/1998 vom 18. März 1998

Der Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1997 (2 BvR 1211/97) hat die Möglichkeiten zum Einsatz des Lügendetektors im Strafverfahren nicht erweitert. Vielmehr haben die Richter die Frage der Verwertbarkeit polygraphischer Gutachten im Strafprozeß ausdrücklich offengelassen:

"Es kann hier aber dahingestellt bleiben, ob die bisherige Rechtsprechung im Strafprozeß insbesondere unter Berücksichtigung der Fortentwicklung der Untersuchungstechnik, der in der Literatur auch später vorgetragenen Einwände und der neuen Rechtsprechung zur Verwertbarkeit polygraphischer Gutachten auf anderen Rechtsgebieten weiter Bestand haben kann."

Es gibt also noch keine Grundsatzentscheidung darüber, ob die Verwertbarkeit entsprechender Gutachten verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.