Bundesverfassungsgericht

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Organisatorische Hinweise für Medienvertreter hinsichtlich der Urteilsverkündung im Verfahren "Dr. Gysi"

Pressemitteilung Nr. 81/1998 vom 15. Juli 1998

2 BvE 2/98

Im Hinblick auf die am 20. Juli 1998, 12.00 Uhr, anstehende Urteilsverkündung im Verfahren "Dr. Gysi" wird folgendes mitgeteilt:

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 44 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind elf Plätze für die Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz reserviert.

Alle Medienvertreter - einschließlich der Mitglieder der Justizpressekonferenz - werden gebeten, sich schriftlich bis 16. Juli 1998 zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/9101-461 oder 9101-382). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen.

Soweit Medienvertreter auf der Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Verkündung des Urteilstenors in den ersten Stock begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Verhandlungssaal ist nicht gestattet.

Entsprechend den Rahmenbedingungen des Zweiten Senats sind bei Urteilsverkündungen Fernseh- und Fotoaufnahmen (mit Blitzlicht) im Verhandlungssaal nur bis zum Abschluß der Verkündung des Urteilstenors zulässig.

Für diese Aufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (jeweils ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen, zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung dieser Pool-Führer bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen/Fotografen überlassen.

Die Poolmitglieder verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolmitglied werden.

Nach der Verkündung des Urteilstenors sind Fernsehaufnahmen nicht mehr zulässig. Das gilt auch für Aufnahmen vor dem Verhandlungssaal durch die Verglasung. Die jeweiligen Kamerateams haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, die auf Stativen stehenden Kameras sind unaufgefordert abzuschalten.

Entsprechendes gilt für Fotografen, soweit sie mit Blitzlicht fotografieren. Nach der Verkündung des Urteilstenors ist nur noch geräuschloses Fotografieren ohne Blitzlicht zulässig.

Der hiesigen Pressestelle sind die Pool-Führer für die privatrechtlichen Fernsehanstalten und für die Fotoaufnahmen bis zum 16. Juli 1998 schriftlich mitzuteilen.

"Handys" sind, sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen werden, wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen im Verhandlungssaal wegen der störenden Geräusche ebenfalls nicht benutzt werden.