Bundesverfassungsgericht

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Unterlagen des NPD-Prozessbevollmächtigten

Pressemitteilung Nr. 65/2001 vom 15. Juni 2001

- 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 -

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute in jedem der genannten Verfahren den folgenden Beschluss gefasst:

Der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag der Antragsgegnerin vom 12. Juni 2001 aufgegeben, sämtliche im Zusammenhang mit der Durchsuchung in der Wohnung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt Horst Mahler, ....., in dessen Kanzlei, ....., und in der Parteizentrale der Antragsgegnerin, ....., am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten / Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen.

Karlsruhe, den 15. Juni 2001

Siehe auch Pressemitteilung Nr. 70 vom 05. Juli 2001 mit Links zu den Entscheidungen