Bundesverfassungsgericht

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Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

Pressemitteilung Nr. 90/2001 vom 13. September 2001

Beschluss vom 05. September 2001
1 BvR 481/01

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mehrere Verfassungsbeschwerden (Vb) gegen die Erweiterung des Airbus-Geländes in Hamburg nicht zur Entscheidung angenommen. Zum Hintergrund des Verfahrens und der prozessualen Vorgeschichte wird auf den Beschluss der Kammer vom 10. Mai 2001 und die Pressemitteilung Nr. 51/01 vom 15. Mai 2001 verwiesen. Diese sind unter anderem auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht. Mit dem damaligen Beschluss hatte die Kammer den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Stopp der Bauarbeiten bis zur Entscheidung über die Vb abgelehnt.

Die Beschwerdeführer (Bf) bleiben erfolglos, weil eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht ersichtlich ist. Zur Begründung verweist die Kammer in Teilen auf den erwähnten Beschluss. Darüber hinaus führt sie aus, dass das Recht auf effektiven Rechtschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die angegriffenen Eilentscheidungen der Hamburgischen Verwaltungsgerichte nicht verletzt ist. Eine etwaige Beeinträchtigung des Eigentums der Bf durch Fluglärm ist frühestens für das Jahr 2004 zu erwarten und kann im Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten noch überprüft werden.

Karlsruhe, den 13. September 2001