Bundesverfassungsgericht

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Erörterungstermin im Verfahren über die Anträge auf Verbot der NPD

Pressemitteilung Nr. 78/2002 vom 13. September 2002

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in den Verfahren über die Anträge der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats, die NPD zu verbieten, Termin zur Erörterung der aus der Beobachtung der Antragsgegnerin durch staatliche Stellen für das anhängige Verfahren erwachsenden tatsächlichen und rechtlichen Probleme anberaumt auf

Dienstag, den 8. Oktober 2002
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk 3, Karlsruhe.

Akkreditierungshinweise für Medienvertreter werden vom Bundesverfassungsgericht heute veröffentlicht.

Az. 2 BvB 1/01 u.a.

Karlsruhe, den 13. September 2002