Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Informationen zur mündlichen Verhandlung zum Zuwanderungsgesetz

Pressemitteilung Nr. 84/2002 vom 1. Oktober 2002

Az. 2 BvF 1/02

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 23. Oktober 2002 über die Normenkontrollanträge gegen das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz). Die Landes- bzw. Staatsregierungen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen halten das Zuwanderungsgesetz für formell verfassungswidrig, weil es mangels Zustimmung des Bundesrates nicht zustande gekommen sei. Sie machen nicht geltend, dass der Inhalt des Gesetzes gegen die Verfassung verstoße.

Nach dem Grundgesetz können im Bundesrat die Stimmen eines Landes nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Am 22. März 2002 wurde das Zuwanderungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet. Nach Auffassung der Antragsteller sind die vier Stimmen des Landes Brandenburg nicht einheitlich abgegeben worden. Folglich sei die Stimmabgabe Brandenburgs ungültig. Der Bundesratspräsident hätte deshalb nicht feststellen dürfen, dass der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt habe.

Der Bundespräsident hat das Zuwanderungsgesetz am 20. Juni 2002 ausgefertigt. Es ist am 25. Juni 2002 verkündet worden und soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Zu dem Verfahren haben bislang die Bundesregierung, die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin Stellung genommen.

Karlsruhe, den 1. Oktober 2002