Bundesverfassungsgericht

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70. Geburtstag von Präsidentin a.D. Limbach

Pressemitteilung Nr. 35/2004 vom 26. März 2004

Die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach, vollendet am 27. März 2004 ihr 70. Lebensjahr.

Frau Prof. Dr. Limbach war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Heidelberg sowie nach Ablegung beider juristischer Staatsexamen zwischen 1963 und 1966 wissenschaftliche Assistentin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Nach der Promotion im Jahr 1966 mit einer Arbeit über "Theorie und Wirklichkeit der GmbH" und ihrer Habilitation im Jahr 1971 mit einer Arbeit über "Das gesellschaftliche Handeln, Denken und Wissen im Richterspruch" wurde sie im Jahr 1972 zur Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie an der Freien Universität Berlin berufen. 1989 bis 1994 war Prof. Dr. Jutta Limbach Senatorin für Justiz des Landes Berlin. Am 24. März 1994 wurde sie zur Richterin und Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Am 14. September 1994 folgte ihre Ernennung zur Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Bis zu ihrem Ausscheiden aus diesem Amt am 10. April 2002 leitete sie als Vorsitzende den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Zu ihrer Dezernatszuständigkeit gehörte unter anderem über viele Jahre das Parlamentsrecht.

Unter ihrer Ägide als Senatsvorsitzende sind zahlreiche wichtige Urteile gefällt worden. Dazu gehören etwa die Entscheidungen zur Zulässigkeit des Adria-, AWACS- und Somalia-Einsatzes der Bundeswehr (BVerfGE 90, 286), zur Strafbarkeit früherer Mitarbeiter und Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit und des militärischen Nachrichtendienstens der ehemaligen DDR wegen der gegen die Bundesrepublik Deutschland oder deren NATO-Partner gerichteten Spionagetätigkeit (BVerfGE 92, 277), zur vermögensteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Belastung von einheitswertgebundenem Grundbesitz (BVerfGE 93, 121; 93, 165), zur Asylrechtsnovellierung (BVerfGE 94, 49; 94, 115, 157; 94, 166), zur Teilnahme Deutschlands an der Europäischen Währungsunion (BVerfGE 97, 350), zur Europäischen Bananenmarktordnung (BVerfGE 102, 147), zum Strafvollzug (BVerfGE 98, 169), zum einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kinderexistenzminimum (BVerfGE 99, 246; 99, 268 und 99, 273), zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 101, 158), zur Gewährung von Funktionszulagen für Fraktionsvorsitzende (BVerfGE 102, 224), zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft (BVerfGE 102, 370) und zur Besteuerung der Pensionen und Sozialversicherungsrenten (BVerfGE 105, 73).

Frau Prof. Dr. Limbach setzte sich in ihrer Amtszeit entschieden und wirkungsvoll für mehr Transparenz des höchsten deutschen Gerichts nach außen ein. Unvergessen bleibt das Bürgerfest am 7. Juli 2001, zu dem das Bundesverfassungsgericht anlässlich seines 50-jährigen Bestehens seine Pforten öffnete und alle Bürgerinnen und Bürger zu einem Geburtstagsbesuch einlud.

Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht wurde Frau Prof. Dr. Limbach zur Präsidentin des Goethe-Instituts Inter Nationes berufen.

Frau Prof. Dr. Limbach ist die Ehrendoktorwürde der Universität Basel (1999), der Universität Rotterdam (2002), des University College London (2002) und der York Universität in Toronto (2003) verliehen worden. Im Jahr 1999 wurde sie zum "Honorary Bencher of the Gray´s Inn" ernannt. Ihre Verdienste wurden mit zahlreichen weiteren Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt. Dazu zählen etwa der internationale Preis "Justice in the World" der Internationalen Richtervereinigung (2000), das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich (1998), die Goldene Medaille der Masaryk-Universität Brno (1997), das Kommandeurskreuz des Polnischen Verdienstordens (2002), der Leibniz-Ring des Presse Clubs Hannover (2002), der Heinz-Herbert-Karry-Preis für ihren mutigen und engagierten Einsatz für die Kultur und Rechtskultur (2003) und der Max-Friedlaender-Preis des Bayerischen Anwaltverbands für ihr unbeirrbares Vertrauen in die Grundrechte der Verfassung (2004).

Die Jubilarin lebt heute in München.

Karlsruhe, den 26. März 2004