Bundesverfassungsgericht

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75. Geburtstag von Vizepräsident a.D. Mahrenholz

Pressemitteilung Nr. 59/2004 vom 17. Juni 2004

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, vollendet am 18. Juni 2004 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Richter des Zweiten Senats und Vizepräsident vom 6. Juli 1981 bis zum 24. März 1994 an.

Prof. Dr. Mahrenholz studierte zunächst Theologie, Psychologie und Philosophie an der Universität Göttingen, sodann Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Göttingen. Nach Ablegung beider juristischer Staatsexamen und seiner Promotion war er zwischen 1959 und 1965 in der Kommunal- und Staatsverwaltung tätig. Im Jahr 1965 wählte ihn der Niedersächsische Landtag zum Mitglied des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks, zwei Jahre später folgte seine Wahl zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks. Ab September 1970 bis zum Jahr 1974 war Prof. Dr. Mahrenholz Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen, von 1974 bis 1976 Niedersächsischer Kultusminister, danach bis 1981 Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags sowie Rechtsanwalt. Am 6. Juli 1981 wurde Prof. Dr. Mahrenholz zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Im November 1987 wurde er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parlaments- und Strafvollstreckungsrecht. Er wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Zweiten Senats mit. Dazu gehören etwa die Entscheidungen zum Hafturlaub von zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilten (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), zur Parlamentskontrolle der Nachrichtendienste (BVerfGE 70, 324), zur Lagerung chemischer Waffen (BVerfGE 77, 170), zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188), zur Reichweite der Unschuldsvermutung (BVerfGE 82, 106), zur Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 86, 288), zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155). Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Mahrenholz im Jahre 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem Vorsitzenden. Außerdem ist er Präsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.

Die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe wird aus Anlass des 75. Geburtstags des Jubilars am 15. September 2004 ein Symposium zur Problematik der lebenslangen Freiheitsstrafe veranstalten.

Karlsruhe, den 17. Juni 2004