Bundesverfassungsgericht

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Stellungnahme des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung der Bundesregierung im so genannten Caroline-von-Hannover-Verfahren vor dem EGMR

Pressemitteilung Nr. 84/2004 vom 1. September 2004

Zu der Begründung der Entscheidung der Bundesregierung, in dem Verfahren Caroline von Hannover gegen die Bundesrepublik Deutschland die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - nicht anzurufen, stellt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jürgen Papier, fest:

Die Entscheidung über die Anrufung der Großen Kammer des EGMR in der Rechtssache Caroline von Hannover liegt in der politischen Verantwortung der Bundesregierung. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung ist das Bundesverfassungsgericht von Seiten der Bundesregierung um Stellungnahme gebeten worden. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf geantwortet, es sei nachvollziehbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die gesonderte Regelung der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG einen solchen Rechtsbehelf anstrenge. Ebenso sei es vertretbar, zunächst die Auswirkungen auf die Praxis der Fachgerichte in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten der EMRK abzuwarten. Soweit sich zeige, dass es dauerhafte Kollisionen zwischen dem Schutz der Pressefreiheit nach dem Grundgesetz und der Rechtsauffassung des EGMR gebe, müsse gegebenenfalls in einem späteren Verfahren auch die Große Kammer des EGMR angerufen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb nicht auf einer Anrufung der Großen Kammer des EGMR bestanden.

Karlsruhe, den 1. September 2004