Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Antrag des Landes Hessen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg

Pressemitteilung Nr. 32/2005 vom 12. April 2005


Das Land Hessen wendet sich in einem Bund-Länder-Streit gegen den Bund mit dem Ziel, diesem zu untersagen, ohne Beteiligung der Länder den Aufbau eines Kompetenzzentrums und die Einrichtung eines Expertenpools zur Unterstützung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Bologna-Reformen durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu fördern. Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind hierfür bis zum Jahr 2007 Bundesmittel in Höhe von 4,4 Millionen Euro vorgesehen. Vom 1. April 2005 an sollen 20 ausgewählte Hochschulen entsprechende Mittel zur Beschäftigung von "Bologna-Experten" durch die Hochschulrektorenkonferenz erhalten. Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Hochschulen bis zum Wintersemester 2007/2008 Bachelor- und Masterstudiengänge flächendeckend einführen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag der Hessischen Landesregierung, dem Bund im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache die Förderung der Hochschulrektorenkonferenz zu untersagen, durch einstimmigen Beschluss abgelehnt. Die Begründung des Beschlusses wird nachgereicht.

Karlsruhe, den 12. April 2005