Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde wird 75 Jahre alt

Pressemitteilung Nr. 87/2005 vom 16. September 2005

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Ernst- Wolfgang Böckenförde vollendet am 19. September 2005 sein 75. Lebensjahr.

Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1953 promovierte Ernst-Wolfgang Böckenförde sowohl bei Prof. Hans J. Wolff in Münster zum Dr.jur. als auch bei Prof. Franz Schnabel in München zum Dr.phil. Im Anschluss an seine Habilitation 1964 in Münster war er von 1964 bis 1969 Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg, von 1969 bis 1977 in gleicher Eigenschaft in Bielefeld tätig. Ab 1977 lehrte er an der Universität Freiburg.

Von 1971 bis 1976 war Ernst-Wolfgang Böckenförde Mitglied der Enquetekommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages.

Ernst-Wolfgang Böckenförde gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 20. Dezember 1983 bis zum 3. Mai 1996 an. Er wirkte an wichtigen Entscheidungen etwa zur Raketenstationierung, zum Auslandseinsatz der Bundeswehr, zur Schwangerschaftsunterbrechung, zum Parteienrecht und zum Asylrecht mit.

1999 verliehen ihm sowohl die katholisch-theologische Fakultät der Universität Bochum als auch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld die Ehrendoktorwürde.

Prof. Dr. Dr. Böckenförde lebt heute in Freiburg.

Karlsruhe, den 16. September 2005