Bundesverfassungsgericht

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Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

Pressemitteilung Nr. 52/2006 vom 14. Juni 2006

Beschluss vom 24. Mai 2006
2 BvR 719/06

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut einem Verfahrensbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil er für den Beschwerdeführer eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Der Bevollmächtigte vertritt einen Beschwerdeführer, der versucht, im Wege eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens die Rückgabe landwirtschaftlichen Grundbesitzes zu erreichen, der seinem Vater im Zuge der Bodenreform 1947 entzogen worden ist. In dieser Sache hat er für den Beschwerdeführer bereits zwei Verfassungsbeschwerden erhoben, die nicht zur Entscheidung angenommen worden sind. Mit dem vorliegenden Verfahren werden der Sachverhalt sowie die stets gleichen Argumente dem Bundesverfassungsgericht nun zum dritten Mal vorgelegt.

Zur Begründung für die Verhängung der Missbrauchsgebühr führte das Bundesverfassungsgericht aus, es müsse nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren könne.