Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Otto Seidl wird 75 Jahre alt

Pressemitteilung Nr. 117/2006 vom 8. Dezember 2006

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Otto Seidl vollendet am 11. Dezember 2006 sein 75. Lebensjahr.

Otto Seidl wurde am 11. Dezember 1931 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München, das er mit beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion abschloss, trat er 1960 in den bayerischen Justizdienst ein. Dort war Otto Seidl als Zivilrichter und Staatsanwalt, später als Landgerichtsrat am Landgericht München I tätig. Im Juli 1969 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt, bis 1978 war er zudem Mitarbeiter des Generalsekretärs am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, von 1974 an auch berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Von 1978 bis 1986 war Otto Seidl Richter am Bundesgerichtshof und dort in verschiedenen Zivilsenaten tätig.

Otto Seidl gehörte vom 10. Juni 1986 bis zum 27. Februar 1998 dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats an. Seit dem 13. Oktober 1995 war er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und zugleich Vorsitzender des Ersten Senats. Das Dezernat von Otto Seidl umfasste u. a. das Boden- und Enteignungsrecht, einschließlich des Rechts der offenen Vermögensfragen, das Recht des Umweltschutzes, das Kindergeldrecht, das Urheber-, Patent- und Warenzeichenrecht, das Erbrecht sowie das Grundstücksverkehrsrecht.

In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Otto Seidl 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Otto Seidl ist zudem Träger des Bayerischen Verdienstordens.

Dr. Otto Seidl lebt heute in München.