Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im "Inzest-Verfahren" abgelehnt

Pressemitteilung Nr. 24/2007 vom 2. März 2007

Beschluss vom 01. März 2007
2 BvR 392/07

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Beischlafs zwischen Verwandten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten sowie von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen sind bereits teilweise verbüßt. Der Beschwerdeführer befindet sich zurzeit in Freiheit. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die Verurteilung. Zugleich stellte er den Antrag, die Vollstreckung der (Rest-) Freiheitsstrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Nach dem mitgeteilten Sachverhalt besteht hierfür derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Termin zum Strafantritt nicht bestimmt ist.