Bundesverfassungsgericht

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Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung eines Gesetzes zur Änderung der Abgeordnetendiäten erfolglos

Pressemitteilung Nr. 116/2007 vom 11. Dezember 2007

Beschluss vom 27. November 2007
2 BvK 1/03

Der Antragsteller war von 1998 bis 2005 Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Mit der Organklage wandte er sich dagegen, dass es der Schleswig-Holsteinische Landtag im Jahre 2003 unterlassen hatte, das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung zum Abschluss zu bringen. In dem Änderungsgesetz sollten die Entschädigung der Abgeordneten angehoben und die Zulagen für weniger bedeutende parlamentarische Funktionen gestrichen werden. Der Landtag hatte den Gesetzesbeschluss vor der Verkündung im Gesetzesblatt gestoppt, nachdem die Bild-Zeitung in mehreren Artikeln ("Bild-Leser stoppen Diäten-Wahnsinn", "Das sind die Diäten-Abzocker") gegen das Änderungsgesetz Stellung bezogen hatte. Im Jahre 2006 nahm der Schleswig-Holsteinische Landtag seine damaligen Reformbestrebungen wieder auf und änderte die Entschädigungsregelungen des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes mit Gesetz vom 20. Juni 2006.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Organklage als unzulässig verworfen. Dem Antragsteller fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, da die Entschädigungsregelungen für Abgeordnete inzwischen geändert wurden und damit dem ursprünglichen Begehren des Antragstellers entsprochen wurde.