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75. Geburtstag von Altbundespräsident Herzog am 5. April 2009

Pressemitteilung Nr. 36/2009 vom 3. April 2009

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roman Herzog, vollendet am 5. April 2009 sein 75. Lebensjahr.

Prof. Dr. Herzog studierte Rechtswissenschaft in München und promovierte nach Ablegung der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit einer Arbeit zur "Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention" im Jahr 1958. 1961 legte er während seiner sechsjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität München die Zweite Juristische Staatsprüfung ab und habilitierte sich im Jahr 1964 mit einer Arbeit über "Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht". Anschließend war er Privatdozent an der Universität München. 1966 wurde Roman Herzog als Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin berufen. Ab 1969 hatte er den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer inne, deren Rektor er 1971/72 war. 1973 wurde er Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, 1978 Minister für Kultus und Sport und später auch Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Am 20. Dezember 1983 wurde Prof. Dr. Herzog zum Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Seine Ernennung zum Präsidenten des Gerichts folgte am 16. November 1987. Bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt am 30. Juni 1994 war er zugleich Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Bereits seit 1964 ist Prof. Dr. Herzog Mitherausgeber des Grundgesetz-Kommentars "Maunz-Dürig-Herzog" und gibt seit 1966 das "Evangelische Staatslexikon" mit heraus.

Unter seinem Vorsitz sind zahlreiche bedeutsame Entscheidungen gefällt worden. Hierzu gehören etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit anlässlich der Großdemonstration in Brokdorf (BVerfGE 69, 315), zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfGE 79, 256), zum steuerfreien Existenzminimum (BVerfGE 82, 60), zur Kunstfreiheit und Arbeit pluraler Entscheidungsgremien (BVerfGE 83, 130), zur Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (BVerfGE 83, 238), zur gerichtlichen Prüfungskontrolle (BVerfGE 84, 34), zur Bodenreform (BVerfGE 84, 90), zum Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (BVerfGE 84, 133), zum Nachtarbeitsverbot (BVerfGE 85, 191), zur Frage der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 87, 1), zu Sitzblockaden (BVerfGE 87, 399), zum Besitzrecht des Mieters (BVerfGE 89, 1), zur Rundfunkgebühr (BVerfGE 90, 60), zur Strafbarkeit des Leugnens der Judenverfolgung (BVerfGE 90, 241) und viele andere mehr.

Am 23. Mai 1994 wurde Prof. Dr. Herzog zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Dieses Amt übte er bis zum Jahr 1999 aus. Präsident Roman Herzog ist nicht nur eine außergewöhnliche und beeindruckende Persönlichkeit, sondern füllte das nicht immer einfache Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit dem ihm eigenen gelassenen Selbstbewusstsein herausragend aus. Mit seiner Wahl zum Bundespräsidenen setzte er sein Wirken für die Bundesrepublik Deutschland auf höchster Ebene fort. Das Bundesverfassungsgericht und seine Mitglieder sind stolz darauf, dass ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts als Bundespräsident die Bundesrepublik Deutschland in so hervorragender Weise im In- und Ausland vertreten hat.

Das Wirken und die Verdienste von Prof. Dr. Herzog wurden mit zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt. Beispielhaft seien hier genannt die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Oxford/England (1997), der Universität Padua (1997), der Waseda-Universität Tokyo (1997) und der Universität Wroclaw (Breslau) (1998). Im Jahr 1997 erhielt Prof. Dr. Herzog den Internationalen Karlspreis der Stadt Aachen. Ebenfalls in diesem Jahr wurde er in New York zusammen mit dem tschechischen Präsidenten Vaclav Havel als "Europäischer Staatsmann des Jahres 1997" ausgezeichnet. Der Zentralrat der Juden in Deutschland ehrte ihn im Jahr 1998 mit dem Leo-Baeck-Preis. Im Jahr 2005 erhielt er vom Presse-Club Hannover den Leibniz-Ring-Hannover und im Jahr 2006 den Landshuter Friedenspreis.