Bundesverfassungsgericht

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80. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz am 18. Juni 2009

Pressemitteilung Nr. 63/2009 vom 17. Juni 2009

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, wird am 18. Juni 2009 80 Jahre alt.

Prof. Dr. Mahrenholz studierte zunächst Theologie, Psychologie und Philosophie an der Universität Göttingen und anschließend Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Göttingen. Nach Ablegung beider juristischer Staatsexamen und seiner Promotion war er ab 1959 in der Kommunal- und Staatsverwaltung tätig. Im Jahr 1965 wurde er Mitglied des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks, zwei Jahre später folgte seine Wahl zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks. Von 1970 bis 1974 war Prof. Dr. Mahrenholz Staatssekretär und Leiter der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen, anschließend bis 1976 Niedersächsischer Kultusminister, danach bis 1981 Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags sowie Rechtsanwalt. 1981 wurde Prof. Dr. Mahrenholz zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen. Im November 1987 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parlaments- und Strafvollstreckungsrecht. Er wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Zweiten Senats mit.

Prof. Dr. Mahrenholz hat deutliche Spuren in der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hinterlassen. Sein Name ist bis heute mit der Rechtsprechung zum Parlamentsrechs, zur Parteienfinanzierung und zum Strafvollzug verbunden. Er wirkte u.a. an den Entscheidungen zum Hafturlaub von zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilten (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), zur Parlamentskontrolle der Nachrichtendienste (BVerfGE 70, 324), zur Lagerung chemischer Waffen (BVerfGE 77, 170), zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188), zur Reichweite der Unschuldsvermutung (BVerfGE 82, 106), zur Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 86, 288), zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155) mit.

Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Mahrenholz im Jahre 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem Vorsitzenden. Außerdem ist er Präsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung.

Prof. Dr. Mahrenholz lebt heute in Hannover.