Bundesverfassungsgericht

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Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Konrad Kruis feiert seinen 80. Geburtstag

Pressemitteilung Nr. 32/2010 vom 10. Mai 2010

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Konrad Kruis, vollendet morgen, am 11. Mai 2010, sein 80. Lebensjahr.

Konrad Kruis wurde am 11. Mai 1930 in München geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in München und legte dort auch das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen ab. 1958 arbeitete er zunächst in der Bayerischen Inneren Verwaltung und ab 1960 in der Bayerischen Staatskanzlei. Dort war er unter anderem Referent für die Bayerische Landesgesetzgebung und das Landesverfassungsrecht, Generalsekretär des Landespersonalausschusses und später Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und Recht.

Vom 16. November 1987 bis 28. September 1998 war Konrad Kruis Richter des Bundesverfassungsgerichts und gehörte dem Zweiten Senat an. Neben seiner Zuständigkeit für Bund - Länder -Konflikte hat Konrad Kruis insbesondere auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts als Berichterstatter die Rechtsprechung des Zweiten Senats entscheidend beeinflusst. Herr Kruis war mit seiner reichhaltigen Erfahrung aus dem politischen Leben eine Bereicherung für die Beratung und Rechtsfindung im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.

In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Konrad Kruis am 26. September 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Konrad Kruis lebt heute in München.