Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Lerke Osterloh scheidet aus dem Amt

Pressemitteilung Nr. 104/2010 vom 11. November 2010

Der Bundespräsident händigt am Dienstag, den 16.November 2010, Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Lerke Osterloh die Entlassungsurkunde aus. Frau Prof. Dr. Osterloh scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus.

Lerke Osterloh wurde am 29. September 1944 in Holle (Oldenburg) geboren und ist verheiratet. Sie studierte in Kiel, München und Hamburg Rechtswissenschaften. Nach dem 1969 abgelegten Ersten Staatsexamen war Frau Prof. Dr. Osterloh von 1972 bis 1978 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assistentin am Seminar für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Hamburg. In dieser Zeit legte sie 1975 das Zweite Juristische Staatsexamen ab; 1978 erfolgte die Promotion. Ab 1979 wirkte sie als Assistenzprofessorin an der Freien Universität Berlin, wo sie im Wintersemester 1988/89 mit einer Arbeit über Gesetzesbindung und Typisierungsspielräume bei der Anwendung der Steuergesetze habilitierte. Von 1990 bis 1993 war Frau Prof. Dr. Osterloh als Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Trier tätig und anschließend am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht. Von Bedeutung sind neben ihren Veröffentlichungen zum Steuer- und Abgabenrecht auch ihre Publikationen zum allgemeinen Gleichheitssatz und zu den Diskriminierungsverboten sowie zur Dogmatik eigentumsrechtlicher Entschädigung.

Am 15. Oktober 1998 wurde Frau Prof. Dr. Osterloh zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Zweiten Senats. Ihr Dezernat umfasste vor allem das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht sowie das Einkommensteuerrecht; ferner war sie für Verfahren aus dem Asyl- und Ausländerrecht, dem Zwangsvollstreckungs- und dem allgemeinen Zivilrecht zuständig sowie für Verfahren zur Feststellung der Verwirkung von Grundrechten.

Als Nachfolgerin von Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Osterloh wird Frau Monika Hermanns in den Zweiten Senat eintreten. Sie ist als Richterin am Bundesgerichtshof tätig und erhält am Dienstag, den 16. November 2010, die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundespräsidenten.

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 104/2010 vom 11. November 2010

Während ihrer Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin hat Frau Prof. Dr. Osterloh als Berichterstatterin eine Vielzahl wichtiger Verfahren zu einer Entscheidung gebracht, darunter 49 Senatsverfahren. Exemplarisch sind folgende Entscheidungen besonders zu erwähnen:

AktenzeichenVerfahrenEntscheidung vomPressemitteilung vom
2 BvL 17/99 u.a.Rentenbesteuerung06.03.200206.03.2002
2 BvR 400/98 u.a.Doppelte Haushaltsführung (Europarecht)04.12.200208.04.2003
2 BvL 17/02Spekulationssteuer09.03.200409.03.2004
2 BvR 2335/95Solidarfonds Abfallrückführung06.07.200506.07.2005
2 BvF 2/01Risikostrukturausgleich18.07.200531.08.2005
2 BvR 2194/99Halbteilungsgrundsatz18.01.200616.03.2005
2 BvL 2/99§ 32c EStG (Tarifbegrenzung)21.06.200613.07.2006
2 BvF 3/03Berliner Haushaltslage19.10.200619.10.2006
2 BvF 1/04Bundeshaushalt 200409.07.200709.07.2007
2 BvL 1/06PKV-Beiträge13.02.200814.03.2008
2 BvL 1/07 u.a.Pendlerpauschale09.12.200809.12.2008
2 BvL 54/06CMA Absatzfonds (Landwirtschaft)03.02.200903.02.2009
2 BvR 852/07BaFin16.09.200906.10.2009
2 BvR 138704Anlegerentschädigungsgesetz24.11.200911.12.2009
2 BvL 14/02 u.a.Rückwirkung07.07.201019.08.2010