Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim französischen Verfassungsrat

Pressemitteilung Nr. 16/2011 vom 17. Februar 2011

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Andreas Voßkuhle hat am 16. Februar 2011 auf Einladung des Präsidenten Jean-Louis Debré den Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) in Paris besucht. Zwischen den Mitgliedern des Verfassungsrates und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurde in Fachgesprächen "das Verhältnis der nationalen Verfassungsgerichte zu dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" erörtert. Ein weiteres Thema des Arbeitstreffens war die in Frankreich am 1. März 2010 eingeführte "vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit", ein Rechtsbehelf, mit dem der einzelne Bürger im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Anrufung des Verfassungsrates zur Überprüfung der Verfassungskonformität eines Gesetzes erreichen kann.