Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Festakt „60 Jahre Bundesverfassungsgericht“

Pressemitteilung Nr. 52/2011 vom 17. August 2011

Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 offiziell eröffnet. Anlässlich seines 60-jährigen Jubiläums findet am 28. September 2011 um 11.00 Uhr im Badischen Staatstheater ein Festakt statt, zu dem das Bundesverfassungsgericht rund 1000 Gäste erwartet.

Bundesverfassungsgericht - Frontansicht Bundesverfassungsgericht - Frontansicht

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin sowie den Präsidenten des Bundestags begrüßen können. Es sind ferner zahlreiche in- und ausländische Gäste aus Justiz und Politik geladen, darunter der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, die weiteren Mitglieder der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder.

Nach der Eröffnung des Festaktes durch den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof wird sich der Bundespräsident Christian Wulff mit einer Rede an die Festgesellschaft wenden. Anschließend werden die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann Grußworte sprechen. Die weitere Festrede hält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Im Anschluss daran wird Prof. Michael Stolleis einen Jubiläumsband "Herzkammern der Republik - Die Deutschen und das Bundesverfassungsgericht" überreichen. Die musikalische Umrahmung des Festaktes erfolgt durch das Ensemble "Bolero Berlin", das sich unter anderem aus Musikern der Berliner Philharmonie zusammensetzt.

Für die künstlerische Gestaltung konnte darüber hinaus das Regie-Kollektiv "Rimini Protokoll" gewonnen werden. Mit seinem eigens für die Jubiläumsfeier inszenierten Projekt "100 Prozent Karlsruhe" präsentiert das Künstlerkollektiv in einem Spiel mit 100 repräsentativen Bürgern aus Karlsruhe einen gesellschaftlichen Querschnitt durch die Stadt.

Beendet wird der etwa zwei Stunden dauernde Festakt mit einem Schlusswort des Intendanten des Badischen Staatstheaters Peter Spuhler.

Anschließend werden alle Gäste zu einem Empfang im Foyer des Theaters gebeten.

Akkreditierungshinweise für den 28. September 2011

1. Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter akkreditieren sich bitte schriftlich bis spätestens

Donnerstag, den 15. September 2011, 12.00 Uhr,

(Fax-Nr.: 0721/9101-461). Dabei sind Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse und Presseausweisnummer mitzuteilen. Ferner ist die Übermittlung der Kopie eines gültigen Presseausweises erforderlich.

Wir bitten um Verständnis, dass Akkreditierungen, die nach Ablauf der Frist bzw. per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Pressestelle wird nach Ablauf der Akkreditierungsfrist allen angemeldeten Medienvertretern per E-Mail mitteilen, ob sie zugelassen sind. Die Zulassung der Pressevertreter ist personengebunden. Eine Vertretung ist nicht möglich! Das Badische Staatstheater kann aus Sicherheitsgründen nur gegen Vorlage des Personalausweises betreten werden. Wegen der notwendigen Sicherheitskontrollen wird um ein zeitiges Erscheinen gebeten.

Alle Medienvertreter haben ihre Plätze bitte bis 10.45 Uhr einzunehmen.

2. Aus Kapazitätsgründen steht für Vertreter von Agenturen und Zeitungen - zusätzlich zu den Plätzen für die Mitglieder der Justizpressekonferenz - ein begrenztes Kontingent von 10 Plätzen zur Verfügung. Es wird daher gebeten, pro Printmedium nur einen Mitarbeiter zu akkreditieren.

Für Foto- und Filmaufnahmen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils zwei Kameras) sowie sieben Fotografen (vier Agenturfotografen und drei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung!). Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich auf entsprechende Bitte, gefertigte Film- und Fotoaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

3. Foto- und Filmaufnahmen sind sowohl vor der Veranstaltung als auch während des Festaktes und des anschließenden Empfangs im Foyer möglich. Jedoch dürfen Fotoaufnahmen nur zu Beginn der jeweiligen Redebeiträge und der musikalischen Darbietung gefertigt werden. Während der Aufführung "100 Prozent Karlsruhe" sind Fotoaufnahmen dagegen nicht gestattet! Außerdem wird um Beachtung gebeten, dass während des Empfangs ein Foyerbereich aus Sicherheitsgründen bestimmten Gästen vorbehalten ist.

4. Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.

Falls Standplätze benötigt werden, ist deren Anzahl bereits bei der Akkreditierung mit anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:

Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Badische Staatstheater bezogen werden soll. Ebenso sind Namen, Geburtsdatum und Personalausweisnummer der entsprechenden Techniker mitzuteilen.

Namen und Fahrzeugdaten der Teams sind ebenfalls bis spätestens zum Akkreditierungsende per Fax zu übersenden (Fax Nr. 0721/9101-461). Nach Fristablauf oder per E-Mail eingegangene Daten werden nicht berücksichtigt.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag des Festaktes von 9.00 bis 18.00 Uhr möglich.