Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff scheidet aus dem Amt

Pressemitteilung Nr. 67/2011 vom 28. Oktober 2011

Der Bundespräsident händigt am Montag, dem 31. Oktober 2011, Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff die Entlassungsurkunde aus, weil er als Präsident an den Bundesfinanzhof wechselt. Die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs wird ihm gleichzeitig überreicht werden. Damit scheidet er vor Ablauf der regulären Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht aus.

Rudolf Mellinghoff wurde am 25. November 1954 in Langenfeld/Rheinland geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und dem Referendariat in Baden-Württemberg war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg tätig. Seine richterliche Laufbahn begann er 1987 als Richter auf Probe beim Finanzgericht Düsseldorf, ehe er noch im selben Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. Während der Zeit seiner Abordnung wurde er 1989 zum Richter am Finanzgericht Düsseldorf ernannt. Im Jahr 1991 wechselte er zum Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wo er unter anderem als Referatsleiter für den Aufbau der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit zuständig war. Von 1992 bis Ende 1996 war Rudolf Mellinghoff zunächst als Richter und später als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg tätig. Während dieser Zeit war er zudem über mehrere Jahre im zweiten Hauptamt Richter am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und überdies stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Anfang Januar 1997 wurde er zum Richter am Bundesfinanzhof berufen und gehörte dort dem IX. Senat an. Am 23. Januar 2001 wurde Prof. Dr. h. c. Mellinghoff zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Parteienrecht, das Wahlrecht, das Wehr- und Ersatzdienstrecht, das materielle und formelle Strafvollstreckungsrecht sowie das Kommunalrecht und das Körperschaftsteuerrecht. Als Berichterstatter war er zudem mit Verfahren aus dem Zwangsversteigerungsrecht und dem Insolvenzrecht befasst. Ferner fiel die verfassungsrechtliche Überprüfung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen in seine Zuständigkeit. Insbesondere die von ihm vorbereiteten stattgebenden Kammerentscheidungen im Bereich der Durchsuchung und Beschlagnahme haben hier Maßstäbe für die Durchsetzung des Grundrechtsschutzes gesetzt und die fachgerichtliche Rechtsprechung wesentlich beeinflusst.

Rudolf Mellinghoff ist seit 2001 Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen und wurde dort 2007 zum Honorarprofessor bestellt. Bereits ein Jahr zuvor war ihm die Ehrendoktorwürde der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald verliehen worden. Zudem ist er seit 2002 Vorsitzender des Beirats der Berliner Steuergespräche e.V. und seit 2009 Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission e.V.. Ferner bekleidet er seit diesem Jahr das Amt des Vorsitzenden der Deutschen Steuerjuristen Gesellschaft e.V..

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 67 vom 28. Oktober 2011

Während seiner Tätigkeit als Bundesverfassungsrichter hat Prof. Dr. h. c. Mellinghoff als Berichterstatter eine Vielzahl wichtiger Verfahren zu einer Entscheidung gebracht. Exemplarisch sind folgende Entscheidungen besonders zu erwähnen:

AktenzeichenVerfahrenEntscheidung vomPressemitteilung vom
2 BvR 329/97Kommunale Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt19.11.200214.03.2003
2 BvR 2029/01Langfristige Sicherheitsverwahrung05.02.200405.02.2004
2 BvR 834/02 u.a.Nachträgliche Sicherungsverwahrung/keine Länderzuständigkeit10.02.200410.02.2004
2 BvR 2374/99Klärschlamm-Entschädigungsfonds 18.05.200410.08.2004
2 BvR 1027/02Beschlagnahme von Datenträgern12.04.200508.06.2005
2 BvF 2/03Beitragssatzsicherungsgesetz13.09.200513.10.2005
2 BvR 2099/04Durchsuchung zwecks Ermittlung von Kommunikationsdaten02.03.200602.03.2006
2 BvR 578/02Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe08.11.200601.12.2006
2 BvR 2433/04 u.a.Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften20.12.200720.12.2007
2 BvK 1/07Fünf-Prozent-Sperrklausel/Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein13.02.200813.02.2008
2 BvF 4/03Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkunternehmen12.03.200812.03.2008
2 BvL 4/05Steuerbefreiung von Zuwendungen an politische Parteien17.04.200804.06.2008
2 BvC 1/07 u.a.Bundeswahlgesetz/negatives Stimmgewicht03.07.200803.07.2008
2 BvC 3/07 u.a.Wahlcomputer03.03.200903.03.2009
2 BvR 902/06E-Mail-Beschlagnahme beim Provider16.06.200915.07.2009
2 BvR 2185/04Gewerbesteuerlicher Mindesthebesatz27.01.201004.03.2010
2 BvR 2101/09Liechtenstein-Steuer-CD/Wohnungsdurchsuchung09.11.201030.11.2010