Bundesverfassungsgericht

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Verhandlungsgliederung zur mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „ESM/Fiskalpakt - Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ am 10. Juli 2012

Pressemitteilung Nr. 50/2012 vom 5. Juli 2012

2 BvR 1390/12
2 BvR 1421/12
2 BvR 1438/12
2 BvR 1439/12
2 BvR 1440/12
2 BvE 6/12

A. Einführende Stellungnahmen (5 Minuten) 
B. Zulässigkeit der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 
C. Begründetheit der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 
   I. Prüfungsmaßstab
1.
a) Unzulässigkeit der Hauptsache
b) Offensichtliche Unbegründetheit der Hauptsache - Summarische
Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache (vgl. BVerfGE 35, 193)
wegen europa- und völkerrechtlicher Besonderheiten
2. Folgenabwägung
- Unterschiede Verfassungsbeschwerde/Organstreitverfahren
- Besonderheiten bei (materiell) verfassungsändernden Gesetzen
(Art. 79 Abs. 2 und Abs. 3, Art. 23 Abs. 1 GG).
   II. Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011
zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die
Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist ("Art. 136 Abs. 3 AEUV")
1. Offensichtliche Unbegründetheit: verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab
Art. 23 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 79 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1 GG)
2. Folgenabwägung
- Europarechtliche Bindung, Austritts- oder Kündigungsmöglichkeit
- Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung: Wirkung für ESM
   III. Europäischer Stabilitätsmechanismus
1. Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des
Europäischen Stabilitätsmechanismus ("ESM-Gesetz")
a) Offensichtliche Unbegründetheit der Hauptsache
- Verfassungsrechtliche Maßstäbe - (vgl. Urteil vom 7. September 2011),
- haushaltspolitische Gesamtverantwortung,
- Automatismus (Verfahrensweise und Entscheidungsbefugnisse),
- Höhe der Verpflichtungen und Risiken;
- strikte Konditionalität
b) Folgenabwägung
- Kapital des ESM/Umfang der Gewährleistungsermächtigen
- Nachschusspflichten der Bundesrepublik Deutschland
- Sonstige Risiken einer Aufnahme der Geschäftstätigkeit des ESM
- Kumulation von Haftungsrisiken/Gesamthaftungsrisiko
- EFSF und EZB, Beteiligung an der EZB, bilaterale Hilfen
- Austritts- oder Kündigungsmöglichkeiten, Vorbehalte, Erklärungen
- Folgen eines verzögerten Inkrafttretens des ESM (Marktreaktionen,
ökonomische Risiken, Verhältnis zur EFSF)
2. Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus
("ESMFinG")
- Verfassungsrechtliche Maßstäbe (vgl. Urteile vom 7. September 2011 und
28. Februar 2012)
- Beteiligung des Deutschen Bundestages (Plenarvorbehalt, Delegation auf
Haushaltsausschuss und Sondergremium)
   IV. Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und
Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion ("Fiskalpakt")
1. Offensichtliche Unbegründetheit der Hauptsache
2. Folgenabwägung - Haushaltspolitische Gesamtverantwortung
(Anpassungspfad, Überwachungsbefugnisse der Europäischen Kommission,
Stabilitäts- und Wachstumspakt)
- Dauerhaftigkeit der Bindung des Haushaltsgesetzgebers; Änderungsmöglichkeiten der deutschen "Schuldenbremse"
- Austritts- oder Kündigungsmöglichkeiten, Vorbehalte, Erklärungen
- Zeitpunkt des Inkrafttretens/Konnex zum ESM
D.      Abschließende Stellungnahmen