Bundesverfassungsgericht

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Verhandlungsgliederung in Sachen „Sukzessivadoption“

Pressemitteilung Nr. 83/2012 vom 7. Dezember 2012

1 BvR 3247/09
1 BvL 1/11

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 18. Dezember 2012 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde sowie über ein konkretes Normenkontrollverfahren, denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob § 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) insofern mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als darin die sogenannte Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen ist. Auf die Pressemitteilung Nr. 81/2012 vom 3. Dezember 2012 wird insoweit verwiesen.

Die mündliche Verhandlung am 18. Dezember 2012 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

A. Formalien, Sachbericht
B. Einführende Stellungnahmen
C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde und
der konkreten Normenkontrolle
    I. Einfachrechtliche und tatsächliche Situation
der Betroffenen (insbesondere der Kinder)
II. Verfassungsrechtliche Würdigung (Freiheits-
und Gleichheitsrechte der Kinder und der Erwachsenen)
D. Abschließende Stellungnahmen