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Urteilsverkündung im Hauptsacheverfahren ESM am 18. März 2014: Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Journalisten und Besucher

Pressemitteilung Nr. 16/2014 vom 28. Februar 2014

2 BvR 1390/12
2 BvR 1421/12
2 BvR 1438/12
2 BvR 1439/12
2 BvR 1440/12
2 BvR 1824/12
2 BvE 6/12

- Achtung, abweichende Faxnummer für die Akkreditierung: +49 721 9101-68400 - - Akkreditierungsfrist vom 5. März 2014, 12:00 Uhr, bis 12. März 2014, 12:00 Uhr -

Wie bereits angekündigt, wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 11. und 12. Juni 2013 am 18. März 2014 um 10:00 Uhr sein Urteil verkünden (siehe Pressemitteilungen Nr. 9/2014 vom 7. Februar 2014, Nr. 36/2013 vom 14. Mai 2013 und Nr. 29/2013 vom 19.April 2013).

Auf folgende wesentliche Besonderheiten des Akkreditierungsverfahrens wird hingewiesen: Akkreditierungsgesuche sind auf dem bereitgestellten Formular ausschließlich per Telefax an die Rufnummer +49 721 9101-68400 möglich. Die Akkreditierungsfrist beginnt am Mittwoch, 5. März 2014, um 12:00 Uhr und endet am Mittwoch, 12. März 2014, um 12:00 Uhr. Es werden vier Medienkontingente gebildet. Im Übrigen wird auf die folgenden Akkreditierungsbedingungen verwiesen.

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte telefonisch oder per Telefax an

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 721 9101-400
Fax: -49 721 9101-461

Die Anmeldungsfrist beginnt am Mittwoch, 5. März 2014, um 12:00 Uhr und endet am Mittwoch, 12. März 2014, um 12:00 Uhr.

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben. Pro Anmeldevorgang kann höchstens eine Begleitperson mitangemeldet werden.

Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Akkreditierung

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Mittwoch, 5. März 2014, um 12:00 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Akkreditierungen werden nicht berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht teilt dem Absender nicht selbsttätig mit, wenn ein Akkreditierungsgesuch verfrüht erfolgt ist.

Das Akkreditierungsverfahren endet am Mittwoch, 12. März 2014, um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per Telefax möglich. Sie sind an die Rufnummer +49 721 9101-68400 zu richten, hinter die mehrere Leitungen geschaltet sind. Akkreditierungsgesuche an sonstige Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig Akkreditierungsgesuche, die per E-Mail eingehen.

Für Akkreditierungsgesuche ist das unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/documents/Akkreditierung-Presse- Formblatt-ESM-Verkuendung-DE.pdf bereitgestellte Formular zu benutzen. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein.

Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer +49 721 9101-68400; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 40 Sitzplätze zur Verfügung. Zudem werden zwei Presseräume eingerichtet (C003 und C213), in denen insgesamt weitere 47 Sitzplätze bestehen. Die verfügbaren Sitzplätze werden wie folgt vergeben:

1. Auf der Presseempore sind vorab 15 Sitzplätze für Vollmitglieder (ausgenommen Ehrenmitglieder) der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. (JPK) reserviert. Jedem Medium, das durch ein Vollmitglied in der JPK vertreten ist, steht einer dieser Sitzplätze zu, ebenso jedem Vollmitglied, das kein bestimmtes Medium vertritt. Vertritt dasselbe Vollmitglied mehrere Medien, so steht ihm lediglich ein Sitzplatz zu.

2. Für die Vergabe der weiteren 72 Sitzplätze werden vier Kontingente gebildet. Die Sitzplätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:

  • Der 1., 2., 4., 5., 7. und 8. Sitzplatz fällt an ein Medium mit Sitz in Deutschland.
  • Der 3. und 6. Sitzplatz wird einem Medium mit Sitz in einem anderen Staat der Eurozone zugeteilt.
  • Der 9. Sitzplatz fällt an ein Medium mit Sitz in einem Staat außerhalb der Eurozone.
  • Der 10. Sitzplatz fällt an einen freien Journalisten. Unabhängig von ihrem Herkunftsland werden alle freien Journalisten diesem Kontingent zugeordnet.

Anschließend beginnt die Zählung wieder bei 1. Sind bei der Vergabe eines Sitzplatzes bereits alle Bewerber des berechtigten Kontingents berücksichtigt, wird diese Ziffer übersprungen.

3. Zunächst werden die Sitzplätze auf der Presseempore vergeben, dann - unter fortlaufender Zählung - die Sitzplätze im Presseraum C003 und zuletzt die Sitzplätze im Presseraum C213.

4. Jedes fristgerecht akkreditierte Medium erhält zunächst nur einen Sitzplatz. Ein zweiter Sitzplatz pro Medium wird vergeben, wenn alle fristgerecht akkreditierten Medien mit einem Sitzplatz berücksichtigt worden sind. Für die Vergabe weiterer Sitzplätze gilt Entsprechendes. Freie Journalisten werden im Rahmen ihres oben genannten Kontingents berücksichtigt.

Allgemeines

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Die Sitzplätze auf der Presseempore sind um 9:30 Uhr einzunehmen. Ist ein Sitzplatz zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommen, wird er anderweitig vergeben. Um 9:40 Uhr werden die auf der Presseempore freigebliebenen Sitzplätze den Journalisten mit der niedrigsten Platznummer angeboten, die zu diesem Zeitpunkt im Presseraum C003 anwesend sind. Soweit Journalisten auf der Presseempore keinen Sitzplatz haben, müssen sie diese nach Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden des Senats verlassen. Der weitere Aufenthalt vor dem Sitzungssaal ist nicht gestattet.

In beiden Presseräumen findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt. 230 V-Anschlüsse für Laptops sind vorhanden. Die Kapazität von mobilen Telefon- und Datennetzen kann vom Bundesverfassungsgericht nicht garantiert werden. Für alle Journalisten, die einen Sitzplatz auf der Presseempore erhalten, stehen im Presseraum C213 insgesamt 15 zusätzliche Arbeitsplätze zur Verfügung, die jedoch nicht individuell vergeben werden.

Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung

1. Die Urteilsverkündung kann vollständig in Ton und Bild übertragen werden.

2. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung).

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit der Akkreditierung zu erklären. Die Poolführer verpflichten sich auf entsprechende Aufforderung hin, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur Verfügung zu stellen.

Die Platzvergabe für die Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Fax-Eingangs. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer +49 721 9101-68400; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen.

3. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen, Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Sitzungsamtsmeister sind Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuschlosen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.

4. Nach Schluss der Urteilsverkündung sind Interviews sowie Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen. Für weitere Aufnahmen steht der Bereich vor dem Sitzungssaal einschließlich der Pressenischen zur Verfügung.

Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit der Akkreditierung im bereitgestellten Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll. Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Diese sind bis spätestens bis Dienstag, 17. März 2014, 10.00 Uhr per Fax zu übersenden (Fax-Nr. +49 721 9101-461 - gilt ausschließlich für die nachgereichten Daten). Auch hierfür ist das unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/documents/Akkreditierung-Presse- Formblatt-ESM-Verkuendung-DE.pdf bereitgestellte Formular zu benutzen. Nach Fristablauf oder per E-Mail eingegangene Daten werden nicht berücksichtigt.

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der Urteilsverkündung von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie am Tag der Urteilsverkündung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr möglich.

Aufbau von Studios

Der Aufbau von Studios ist ausschließlich in den Pressenischen möglich. Die beiden großen Pressenischen werden an die poolführenden Fernsehsender vergeben. Bei der Vergabe der weiteren kleinen Pressenische entscheidet die Reihenfolge des Fax-Eingangs. Maßgeblich ist der Eingangsvermerk im Journal des Faxservers zur Rufnummer +49 721 9101-68400; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.