Bundesverfassungsgericht

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60. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

Pressemitteilung Nr. 27/2014 vom 25. März 2014

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, vollendet am 26. März 2014 sein 60. Lebensjahr.

Seine berufliche Laufbahn begann er 1970 als Kommunalverwaltungsbeamter im mittleren Dienst in Dinslaken. Während seiner dortigen Tätigkeit absolvierte über den zweiten Bildungsweg das Abitur und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum sowie Sozialwissenschaften an der Universität Duisburg (jetzt Universität Duisburg-Essen).

Nach Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina in den Jahren 1982 und 1985 arbeitete Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zunächst als Richter am Sozialgericht Duisburg, ehe er 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Institut für öffentliches Recht der Universität Bonn wechselte. Dort wurde er ein Jahr später mit einer Arbeit über "Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren" promoviert, die 1989 mit dem Förderpreis des Deutschen Bundestages für wissenschaftlichen und publizistischen Nachwuchs ausgezeichnet wurde. 1990 folgte die Promotion im Fach Sozialwissenschaften.

Nachdem er sich 1993 habilitiert hatte, wurde er im selben Jahr zum Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster berufen und folgte wenige Monate später einem Ruf an die Universität Trier. Von 1997 bis 2003 lehrte Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München, seit 2003 ist er Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.

Am 16. Dezember 1999 wurde Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat ernannt. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht. Exemplarisch zu nennen für die zahlreichen bedeutenden Entscheidungen, die er als Berichterstatter vorbereitete, sind der Beschluss zur "Rechtssache Görgülü", der die methodischen Grundlagen für die Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Rahmen der nationalen Rechtsordnung bereitete (BVerfGE 111, 307), das Urteil zur Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetzes (BVerfGE 113, 273), das Urteil zum Vertrag von Lissabon (BVerfGE 123, 267), der "Honeywell"-Beschluss zur Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union (BVerfGE 126, 286) und das Urteil zur Griechenland-Hilfe bzw. zum Euro-Rettungsschirm (BVerfGE 129, 124).

Mit Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit am 19. Dezember 2011 erhielt Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband. Weiterhin lehrt er als Universitätsprofessor in Bonn und publiziert u. a. als Mitherausgeber der Fachzeitschrift "Archiv des öffentlichen Rechts". Er ist verheiratet und hat vier Kinder.