Bundesverfassungsgericht

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75. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M

Pressemitteilung Nr. 11/2015 vom 3. März 2015


Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem feiert am morgigen 4. März 2015 seinen 75. Geburtstag.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem studierte Rechtswissenschaft sowie im Nebenfach Wirtschaftswissenschaft und Soziologie an den Universitäten Hamburg, Freiburg und München. Zudem erlangte er in Berkeley (USA) den Grad eines Master of Laws (LL.M.). Er wurde 1968 promoviert und legte 1970 sein zweites Staatsexamen ab. Von 1970 bis 1974 arbeitete er als Rechtsanwalt und zugleich als wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Hamburg. Auf seine Habilitation im Jahr 1974 folgte die Berufung als ordentlicher Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an die Universität Hamburg. Dort war er von 1977 bis 1979 Sprecher des Fachbereichs Rechtswissenschaft und von 1979 bis 1995 sowie von 1998 bis 1999 Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Rundfunk und Fernsehen. Zwischenzeitlich war er von 1995 bis 1997 Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesrats.

Am 16. Dezember 1999 wurde Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt, dessen Ersten Senat er bis zu seinem Ausscheiden am 2. April 2008 angehörte. In seinem Dezernat war er zuständig für das Recht der freien Meinungsäußerung, die Rundfunk- und Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht des Datenschutzes und das Wettbewerbsrecht. Er hat in fast 3.000 Verfahren - darunter eine Reihe bedeutender Senatsverfahren - die Entscheidung als Berichterstatter vorbereitet und somit einen beträchtlichen Teil der Verfassungsrechtsprechung der jüngeren Vergangenheit mitgestaltet. Besonders zu erwähnen sind hierunter vor allem die Entscheidungen zum „Großen Lauschangriff“ (BVerfGE 109, 279), zur „Rasterfahndung“ (BVerfGE 115, 320), die sogenannte „CICERO-Entscheidung“ (BVerfGE 117, 244), zur „Online-Durchsuchung“ (BVerfGE 120, 274) sowie zur „automatischen Kennzeichenerfassung“ (BVerfGE 120, 378).

Seit 2007 ist Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem Mitglied der Venedig-Kommission des Europarats (The European Commission for Democracy through Law). In den Jahren 2009/2010 war er Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin. Seit 2012 ist er Affiliate Professor an der Bucerius Law School in Hamburg.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem ist Träger des großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland.

Der Jubilar lebt heute in Hamburg.