Bundesverfassungsgericht

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Verhandlungsgliederung in Sachen „Betreuungsgeld“

Pressemitteilung Nr. 20/2015 vom 7. April 2015

1 BvF 2/13

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 14. April 2015 um 10.00 Uhr über einen Normenkontrollantrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg gegen das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes vom 15. Februar 2013. Auf die Pressemitteilung Nr. 15/2015 vom 13. März 2015 wird insoweit verwiesen.

Die mündliche Verhandlung am 14. April 2015 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

A. Formalien, Sachbericht

B. Allgemeine Ausführungen (Eingangsstatements)

C. Gesetzgebungskompetenz

- Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG

- Art. 72 Abs. 2 GG

D. Materielle Verfassungsmäßigkeit

- Art. 6 Abs. 1 und 2 GG

- Art. 3 Abs. 1 GG

- Art. 3 Abs. 2 GG

E. Rechtsfolgen bei unterstelltem Verfassungsverstoß; insbesondere: Notwendigkeit einer
Übergangsregelung?