Bundesverfassungsgericht

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Verhandlungsgliederung für die mündliche Verhandlung in Sachen „Abstammungsklärung“ am Dienstag, 24. November 2015, 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 81/2015 vom 9. November 2015

Aktenzeichen: 1 BvR 3309/13

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 24. November 2015 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob einem Kind gegen seinen vermuteten leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater ein Anspruch auf sogenannte rechtsfolgenlose Abstammungsklärung eingeräumt werden muss. Auf die Pressemitteilung Nr. 76/2015 vom 27. Oktober 2015 wird insoweit verwiesen.

Die mündliche Verhandlung am 24. November 2015 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

A.   Formalien, Sachbericht

B.    Allgemeine Ausführungen

C.    Auslegung von § 1598a BGB

D.   Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung