Bundesverfassungsgericht

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Weitere Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos

Pressemitteilung Nr. 2/2017 vom 12. Januar 2017

Beschluss vom 07. Dezember 2016
2 BvR 1444/16, 2 BvE 3/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16

Die Antragsteller haben sich mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) gewandt. Sie wollten erreichen, dass die nach ihrer Auffassung nicht beachteten Maßgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 (vgl. Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016) eingehalten werden. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßgaben vor der Zustimmung zu den Beschlüssen über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung von CETA umgesetzt hat.