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Hinweis auf die Veröffentlichung der Entscheidung in Sachen „Kernbrennstoffsteuergesetz“
Pressemitteilung Nr. 41/2017 vom 6. Juni 2017
Aktenzeichen: 2 BvL 6/13
Mit Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 29. Januar 2013 hat das Finanzgericht Hamburg die Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804) mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren „Kernbrennstoffsteuergesetz“ (2 BvL 6/13) wird am 7. Juni 2017 um 9:30 Uhr gemeinsam mit einer Pressemitteilung veröffentlicht werden.