Bundesverfassungsgericht

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Antrittsbesuch des Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgericht am 21. Juni 2017

Pressemitteilung Nr. 43/2017 vom 14. Juni 2017


Auf Einladung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 21. Juni 2017 das Bundesverfassungsgericht besuchen. Neben Gesprächen mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts ist eine Begegnung des Bundespräsidenten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts geplant. Der Besuch setzt die seit Jahren zwischen beiden Verfassungsorganen gepflegte Tradition regelmäßiger Treffen fort.


Hinweise zum Ablauf

Die Ankunft des Bundespräsidenten am Bundesverfassungsgericht ist gegen 11.00 Uhr vorgesehen. Für die Poolführer besteht Gelegenheit, Foto- und Filmaufnahmen von der Ankunft des Bundespräsidenten und seiner Begrüßung durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts im Außenbereich vor dem Eingang des Bundesverfassungsgerichts zu fertigen. Die Poolführer sowie die akkreditierten Pressevertreter/-innen werden gebeten, sich dort bis spätestens 10.30 Uhr zur Durchführung der Einlasskontrolle einzufinden. Später eintreffende Personen können nicht zugelassen werden. Interviews sind nicht vorgesehen.

Der presseöffentliche Teil des Besuchs wird gegen 11.45 Uhr fortgesetzt. Der Bundespräsident wird sich vor dem Sitzungssaal in das Gästebuch des Bundesverfassungsgerichts eintragen. Die Poolführer werden gebeten, sich hierzu bis spätestens 11.40 Uhr vor dem Sitzungssaal einzufinden. Während der Eintragung und im Anschluss daran besteht für die poolführenden Fotografen Gelegenheit, (Gruppen-)Aufnahmen vom Bundespräsidenten mit den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu fertigen.

Ab ca. 11.50 Uhr folgt im Sitzungssaal die Begegnung des Bundespräsidenten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts. Diese wird durch ein Grußwort des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, und eine anschließende Rede des Bundespräsidenten eingeleitet. Die akkreditierten Medienvertreter/-innen werden gebeten, sich hierzu bis spätestens 11.45 Uhr auf der Pressetribüne des Sitzungssaals einzufinden. Zugang zum Sitzungssaal besteht nur für die Poolführer. Für die Poolführer steht hierbei ausschließlich der hinten rechts gelegene Eingang zum Sitzungssaal zur Verfügung. Interviews sind auch in diesem Teil der Begegnung nicht vorgesehen. Damit endet der presseöffentliche Teil der Begegnung.

Ab ca. 12.00 Uhr folgt im Sitzungssaal die Begegnung des Bundespräsidenten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts.


Akkreditierungsbedingungen und Hinweise für Journalistinnen und Journalisten 

Akkreditierung 

Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Akkreditierungen werden nicht berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht teilt dem Absender nicht selbsttätig mit, wenn ein Akkreditierungsgesuch verfrüht erfolgt ist. 

Das Akkreditierungsverfahren endet am Montag, 19. Juni 2017 um 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich. 

Für Akkreditierungsgesuche ist das unter 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Akkreditierungsformular.BPr.html

bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse presse@bundesverfassungsgericht.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 721 9101-461 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. 

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet das Bundesverfassungsgericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche beziehungsweise nicht erfolgreiche Akkreditierung. 

Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe 

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore im Sitzungssaal insgesamt 42 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der Justizpressekonferenz reserviert. Jeder Sitzplatz wird an die Person vergeben, die ihn zuerst einnimmt. 

Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal 

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im beziehungsweise aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb auf der Presseempore gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden. 

Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung 

1.       Für Foto- und Filmaufnahmen werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal zwei Kameras) sowie vier Fotografen (zwei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Die Poolführer verpflichten sich, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. 

Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern beziehungsweise den Agenturen und Fotografen selbst überlassen. 

2.       Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf das freie Blickfeld nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Amtsmeister ist Folge zu leisten. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet. 

3.       Interviews sind während des gesamten Besuchs des Bundespräsidenten nicht vorgesehen. 

Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker 

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Formular anzugeben. Ebenfalls anzugeben sind die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Hierfür ist ausschließlich das unter 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Akkreditierungsformular.BPr.html

bereitgestellte Formular zu benutzen. Das Formular kann per E-Mail an die Adresse
presse@bundesverfassungsgericht.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 721 9101-461 übermittelt werden, spätestens bis Montag, 19. Juni 2017, um 12.00 Uhr. Nachgereichte Angaben können nicht berücksichtigt werden. 

Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll. 

Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der Veranstaltung von 9.00 bis 18.00 Uhr sowie am Tag der Veranstaltung zwischen 7.00 und 9.00 Uhr möglich.