Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

Pressemitteilung Nr. 105/2017 vom 29. November 2017

Beschluss vom 27. Oktober 2017
1 BvR 160/15

Mit Beschluss vom 11. Februar 2015 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr von 250 € auferlegt. Gegen die Auferlegung der Missbrauchsgebühr hat der Beschwerdeführer Anfang 2017 Erinnerung eingelegt. Dabei machte er ausschließlich Einwendungen geltend, welche die Auferlegung der Missbrauchsgebühr als solche betreffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind jedoch diese Einwendungen im Erinnerungsverfahren nicht statthaft. Denn die Verhängung der Missbrauchsgebühr als solche ist, wie der Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde insgesamt, unanfechtbar.