Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichter Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier scheidet aus dem Amt

Pressemitteilung Nr. 106/2017 vom 30. November 2017


Am Freitag, dem 1. Dezember 2017, wird der Bundespräsident Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier die Entlassungsurkunde aushändigen. Er scheidet mit dem Erreichen der Altersgrenze nach rund 11-jähriger Amtszeit aus dem Amt aus.

Herr Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier ist 1949 in Diemelsee-Adorf (Landkreis Waldeck-Frankenberg/ Nordhessen) geboren. Nach Ablegung der beiden juristischen Staatsexamina in den Jahren 1975 und 1978 begann er seine berufliche Laufbahn als Richter am Landgericht Gießen und am Amtsgericht Friedberg. Von 1981 bis 1983 erfolgte zunächst eine Abordnung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Berlin, sowie von 1983 bis 1987 an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter. 1987 kehrte Herr Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier an das Landgericht Gießen zurück. Bereits ein Jahr später wurde er in die Abteilung Recht und Verwaltung des Bundeskanzleramts abgeordnet. 1989 erfolgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und 1990 die Ernennung zum Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof, wo er im Jahr 1995 die Leitung des Prozess- und Rechtsreferats übernahm. Im Jahr 1999 wurde Herr Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und Mitglied des 1. Strafsenats. Von 2002 bis 2004 war er darüber hinaus Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs sowie von 2004 bis 2006 mit den Aufgaben des Präsidialrichters des Bundesgerichtshofs betraut.

Am 7. September 2006 wählte der Bundestag Herrn Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 2. Oktober 2006 gehört er dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatter war er insbesondere zuständig für das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie für die Rechtsgebiete des Gesellschaftsrechts, Bank-, Börsen- und Wertpapierrechts, des Rechts des Versicherungswesens sowie des Schulrechts. Herr Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet. Nur beispielhaft seien aufgeführt die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen (BVerfGE 125, 39), das Recht der offenen Vermögensfragen nach der Deutschen Einheit (BVerfGE 126, 331), die Verfassungsbeschwerde einer ein islamisches Kopftuch tragenden Lehrkraft (BVerfGE 138, 296) sowie den Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag (BVerfGE 143, 161). Hinzu kommen Sondervoten unter anderem zur Vorratsdatenspeicherung (BVerfGE 125, 260, 364), zur unmittelbaren Grundrechtsbindung von durch die öffentliche Hand beherrschten gemischtwirtschaftlichen, in Privatrechtsform geführten Unternehmen („Fraport“, BVerfGE 128, 226, 269) sowie zur Verfassungsbeschwerde einer ein islamisches Kopftuch tragenden Lehrkraft (BVerfGE 138, 296, 359).

Herr Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Eberhard Karls Universität Tübingen verlieh ihm im Oktober 2015 die Ehrendoktorwürde.

Als Nachfolger wird Herr Dr. Josef Christ in den Ersten Senat eintreten, der derzeit Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts ist. Er wird am Freitag, dem 1. Dezember 2017, vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts erhalten.