Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Verhandlungsgliederung in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“

Pressemitteilung Nr. 113/2017 vom 21. Dezember 2017

Aktenzeichen: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 16. Januar 2018 um 10.00 Uhr über drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung (siehe Pressemitteilung Nr. 97/2017 vom 15. November 2017).

Die mündliche Verhandlung am 16. Januar 2018 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

A.   Allgemeines

I.    Formalien und Sachbericht

II.   Eingangsstatements

B.    Gesetzgebungskompetenz für das geltende Bewertungsgesetz

C.    Art. 3 Abs. 1 GG

I.     Wertverzerrungen durch Hauptfeststellungszeitpunkt 1964

II.    Vollzugsdefizit

III.  Rechtfertigung

D.    Rechtsfolgen bei unterstelltem Verfassungsverstoß

I.     Konzepte und Erstellungsaufwand einer Neuregelung der Bewertung

II.   Tenorierungsfragen