Bundesverfassungsgericht

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65. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff

Pressemitteilung Nr. 6/2018 vom 30. Januar 2018


Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff feiert am 31. Januar 2018 ihren 65. Geburtstag.

Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Freiburg sowie an der Harvard Law School. 1980 wurde sie an der Universität Freiburg promoviert. Nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bielefeld (1979-1987) habilitierte sie sich im Jahr 1987 mit einer Arbeit zum Thema „Die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte“. Von 1988 bis 1992 war Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Lübbe-Wolff als Leiterin des Umweltamtes Bielefeld tätig und kehrte im Anschluss an die Universität Bielefeld zurück. Dort erhielt sie eine Professur für Öffentliches Recht, die sie bis heute innehat. In den Jahren 1996 bis 2002 war sie zudem geschäftsführende Direktorin des Zentrums für interdisziplinäre Studien der Universität Bielefeld, Vorstandsmitglied verschiedener Fachgesellschaften und von 2000 bis 2002 Vorsitzende des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen. Im Jahre 2000 wurde Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Lübbe-Wolff mit dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem höchstdotierten deutschen Wissenschaftspreis, ausgezeichnet.

Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 10. April 2002 bis zum 2. Juni 2014 als Mitglied des Zweiten Senats an. Als Berichterstatterin war sie insbesondere für Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Maßnahmen im Vollzug von Strafhaft und sonstigen Freiheitsentziehungen sowie für Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig. Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Lübbe-Wolff hat als Berichterstatterin an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mitgewirkt. Beispielhaft seien die Verfahren zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug (BVerfGE 116, 69), zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (BVerfGE 128, 282), zur Filmförderungsabgabe (BVerfGE 135, 155), zur Zulässigkeit von Gigalinern (BVerfGE 136, 69) sowie das Plenarverfahren zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 132, 1) genannt.

Zum Ende ihrer Amtszeit wurde Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Gertrude Lübbe-Wolff am 2. Juni 2014 vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Das Europäische Hochschulinstitut verlieh ihr im Juni 2015 die Ehrendoktorwürde.

Die Jubilarin lebt heute in Bielefeld.