Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

75. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof

Pressemitteilung Nr. 8/2018 vom 20. Februar 2018


Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof feiert am 21. Februar 2018  seinen 75. Geburtstag.

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und München. 1968 wurde er an der Universität München mit einer Arbeit zum Thema „Der Begriff der hoheitlichen Befugnisse in Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes“ promoviert. Von 1970 bis 1975 war Prof. Dr. Dres h. c. Paul Kirchhof als wissenschaftlicher Assistent am Institut für deutsches und internationales Steuerrecht an der Universität Heidelberg tätig. 1974 erfolgte dort die Habilitation mit der Arbeit „Verwalten durch mittelbares Einwirken“. Anschließend lehrte er an der Universität Münster als ordentlicher Professor für öffentliches Recht und war zudem Direktor des Instituts für Steuerrecht. 1981 wechselte Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof an die Universität Heidelberg und erhielt einen Lehrstuhl für öffentliches Recht. Zudem wurde er Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Nach seinem Ausscheiden am Bundesverfassungsgericht gründete Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof im Jahr 2000 die Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch beim Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Zugleich wurde er Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, dessen Präsident er von 2013 bis 2015 war.

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 16. November 1987 bis zum 16. Dezember 1999 als Mitglied des Zweiten Senats an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, das Abgaben- und Steuerrecht sowie die Verfahren, bei denen die Auslegung von Völker- und Europarecht von erheblicher Bedeutung ist. Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mit, unter anderem zum Maastricht-Vertrag (BVerfGE 89, 155), zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121), an der Euro-Entscheidung (BVerfGE 97, 350) sowie zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 86, 148 und 101, 158).

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof hat zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen empfangen, unter anderem im Jahr 1999 vom Bundespräsidenten das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband. 2006 verliehen ihm die Universität Osnabrück sowie 2008 die Ukrainische Freie Universität München die Ehrendoktorwürde.

Der Jubilar lebt heute in Heidelberg.