Bundesverfassungsgericht

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70. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Dr. Michael Gerhardt

Pressemitteilung Nr. 18/2018 vom 29. März 2018


Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Herr Dr. Michael Gerhardt feiert am 2. April 2018 seinen 70. Geburtstag.

Herr Dr. Michael Gerhardt studierte Rechtswissenschaften in München. Nach der Ablegung beider juristischer Staatsexamina 1972 und 1975 wurde er im Jahr 1976 an der Ludwig-Maximilians- Universität München mit der Arbeit „Das Koalitionsgesetz – Verfassungsrechtliche Überlegungen zur Neuregelung des Rechts der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände“ promoviert. Herr Dr. Michael Gerhardt begann seine berufliche Laufbahn als Verwaltungsbeamter für die Regierung Oberbayern. Von 1978 bis 1979 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht und von 1979 bis 1982 im Bayerischen Staatsministerium tätig. Im Anschluss daran arbeitete Herr Dr. Michael Gerhardt beim Landratsamt in Freising, bis er von 1984 bis 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. Herr Dr. Michael Gerhardt wurde 1986 zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ernannt. 1996 folgte die Berufung als Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dort war er bis zu seiner Ernennung als Richter des Bundesverfassungsgerichts tätig.

Herr Dr. Michael Gerhardt gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 31. Juli 2003 bis zum 15. Juli 2014 als Mitglied des Zweiten Senats an. Als Berichterstatter war er insbesondere für das Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie das Parteien- und Wahlrecht zuständig. Herr Dr. Michael Gerhardt hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet. Beispielhaft seien die Verfahren zur Gesetzgebungszuständigkeit für Studiengebühren (BVerfGE 112, 226), zum Bleiberecht für Ausländerkinder (BVerfGE 114, 357), zur Verfassungsmäßigkeit der Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen unter dem Aspekt des negativen Stimmengewichts (BVerfGE 131, 316) und zur Verfassungswidrigkeit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht (BVerfGE 135, 259) genannt.

Zum Ende seiner Amtszeit wurde Herr Dr. Michael Gerhardt am 15. Juli 2014 vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.

Der Jubilar lebt heute in Forst an der Weinstraße in der Pfalz.