Bundesverfassungsgericht

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Verhandlungsgliederung in Sachen „Rundfunkbeitrag“

Pressemitteilung Nr. 31/2018 vom 4. Mai 2018

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 16. und 17. Mai 2018 jeweils um 10.00 Uhr über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben (siehe Pressemitteilung Nr. 19/2018 vom 6. April 2018).

Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

A. Einführung und Sachbericht

B. Einführende Stellungnahmen

C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)

·         Relevanter Vorteil

·         Anknüpfung an den Inhaber der Wohnung

·         Beitragsbemessung
Abhängigkeit von der Personenzahl

·         Zweitwohnung

E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich

·         Relevanter Vorteil

·         Anknüpfung an die Betriebsstätte

·         Anknüpfung an Dienstkraftfahrzeuge

·         Beitragsbemessung