Decisions

Copyright © 2013 BVerfG

The full German texts of the Federal Constitutional Court's decisions that have been issued since 1 January 1998 are published here. The texts are the official ones; they are identical with the printed versions that the Court mails on request. Here you can find information about the linking of decisions.

The decisions of the Federal Constitutional Court are also available (in German) via RSS news feed; further details here. In case of technical problems, especially as regards the printing out of decisions, please consult the technical advice given here.

Suggested citation style for our German language decisions on our web site: BVerfG, [file reference] of [date], [paragraph no.], http://www.bverfg.de/.
Free for non-commercial use. For commercial use, the Court's permission is required.

2013 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2012 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2011 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2010 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2009 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2008 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2007 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2006 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2005 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2004 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2003 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2002 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2001 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2000 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1999 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1998 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
February 1999
KW
Mo
Tu
We
Th
Fr
Sa
Su
05
1
7
06
9
12
13
14
07
15
19
20
21
08
23
27
28

 

of 02/26/1999
Die Strafzumessung einschließlich der Feststellung der sie bestimmenden Tatsachen ist allein Sache der Fachgerichte; sie erfolgt in Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts. Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>).
of 02/26/1999
Die Kommunalverfassungsbeschwerde einer kreisangehörigen Gemeinde richtet sich gegen die Vorschriften der §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 20 Kreisordnung für Schleswig-Holstein, die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise betreffen. Anlaß der Verfassungsbeschwerde war die Haushaltssatzung des Kreises für das Jahr 1994, auf deren Grundlage die Beschwerdeführerin zur Zahlung von Kreisumlage verpflichtet wurde.
of 02/25/1999
Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden ist die sogenannte "Negativ-Liste", mit der Arzneimittel von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgenommen sind.
see also german press release of 03/30/1999
of 02/25/1999
Der Beschwerdeführer ist ein gemeinnütziger Verein, der eine staatlich anerkannte Ersatzschule betreibt. Die Personalkosten und Beihilfeaufwendungen für die Lehrer dieser Schule werden vom Land Nordrhein-Westfalen zu 94 v.H. bezuschußt. Der verbleibende Eigenanteil wird vom Beschwerdeführer aus Spenden von Eltern und Freunden der Schule getragen. Der Beschwerdeführer behandelte neben den staatlich finanzierten Anteilen auch die übrigen Anteile an den Beihilfeleistungen nach § 3 Nr. 11 EStG als steuerfrei.
of 02/25/1999
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen Entscheidungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, die sein kirchliches Dienstverhältnis als Pfarrer bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg betreffen. Der Beschwerdeführer war auf eine Pfarrstelle ernannt und in die Bezüge der Pfarrbesoldungsgruppe 2, Tätigkeitszulage B, eingewiesen. Nach seiner Ernennung auf eine andere Pfarrstelle wurde er in die Pfarrbesoldungsgruppe 2, Tätigkeitszulage A, eingewiesen. Das mit Blick auf die räumliche Entfernung zwischen seinem Wohnort und dem neuen Dienstort beantragte Trennungsgeld wurde nicht bewilligt. Die vom Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Oberkirchenrats eingelegte Beschwerde zum Landeskirchenausschuß blieb ohne Erfolg. Den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten hat der Beschwerdeführer nicht beschritten.
of 02/25/1999
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihr weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Damit erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.
of 02/25/1999
Die mit Beschluß vom 1. Oktober 1998 erlassene einstweilige Anordnung wird verlängert mit der Maßgabe, daß sie bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens bis zum 30. Juni 1999, gilt.
of 02/24/1999
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen § 17 Abs. 3 der am 1. Januar 1999 als Art. 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1998 (BGBl I S. 2214) in Kraft getretenen Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV). Die Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
of 02/24/1999
Die einstweilige Anordnung vom 15. September 1994, bestätigt durch Beschluß vom 11. Oktober 1994, wird erneut wiederholt mit der Maßgabe, daß die einstweilige Aussetzung der Anwendung des § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f des Arzneimittelgesetzes in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 9. August 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 2071) bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens bis zum 15. September 1999, gilt.
of 02/24/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine Gewerkschaft Mitglieder ausschließen darf, die bei Betriebsratswahlen auf einer konkurrierenden Liste kandidieren.
see also german press release of 05/ 7/1999
of 02/24/1999
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung.
of 02/22/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Bauplanungsrecht.
of 02/22/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung neuer Beweisanträge in der Berufungsinstanz nach § 528 Abs. 2 ZPO.
of 02/18/1999
Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig ist.
of 02/18/1999
Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig ist.
of 02/18/1999
Die Verfassungsbeschwerden betreffen eine städtebauliche Enteignung zur Errichtung einer Waldorfschule durch einen privaten Verein.
of 02/18/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verpflichtung zum Besuch des Ethikunterrichts nach dem baden-württembergischen Schulrecht.
of 02/18/1999
Die Verfassungsbeschwerde sei zulässig. Die angegriffene Bestimmung betreffe sie selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten. Sie könnten jederzeit sterben und demgemäß "Organspender" werden, ohne daß sie in die Organentnahme zuvor eingewilligt hätten. Das verletze ihre Würde und ihre Selbstbestimmtheit. Sie müßten bereits jetzt Grundrechtsschutz in Anspruch nehmen, weil sie das nach ihrem Tod nicht mehr könnten. Der Staat könne sie auch nicht dazu verpflichten, bereits zu Lebzeiten schriftlich zu erklären, ob sie in eine Organentnahme einwilligten oder nicht. Indirekt nötige das Transplantationsgesetz jedoch zu einer solchen Erklärung, wenn man nicht der Gefahr ausgesetzt sein wolle, nach seinem Tod wider Willen zum "Organspender" zu werden. Diese Nötigung sei verfassungswidrig.
of 02/18/1999
Die Strafvorschrift des § 92a Abs. 1 Nr. 1 AuslG, die lediglich die ohnehin strafbare Teilnahme an bestimmten gemäß § 92 Abs. 1 und Abs. 2 AuslG strafbaren Taten bei Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen unter erhöhte Strafdrohung stellt, unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Auslegung der Strafvorschrift durch das Landgericht und das Oberlandesgericht verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als spezielle Ausgestaltung des Willkürverbots des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit (vgl. dazu BVerfGE 71, 108 <114 f.>).
of 02/18/1999
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Regelung des Baden-Württembergischen Landesrechts, die das Führen des ausländischen akademischen Grades eines "Master of Laws (LL.M.)" von einer behördlichen Genehmigung abhängig macht.
of 02/18/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Fall einer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Anwendung des § 172 Abs. 3 StPO.
of 02/17/1999
Die Richtervorlage betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zum Schulbesuch im Fach Werte und Normen nach dem niedersächsischen Schulrecht.
see also german press release of 03/10/1999
of 02/17/1999
Die Verfassungsbeschwerde, die die Geltung des Investitionsvorrangs für Restitutionsansprüche von Verfolgten des NS-Regimes nach § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes (VermG) betrifft, ist nicht zur Entscheidung anzunehmen.
of 02/17/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Geltung des Investitionsvorrangs nach § 3 a des Vermögensgesetzes (VermG) a.F. für Restitutionsansprüche von Verfolgten des NS-Regimes nach § 1 Abs. 6 VermG sowie Fragen der Geltung und Anwendung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes (2. VermRÄndG) vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1257).
of 02/17/1999
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Geltung des Restitutionsausschlusses nach § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Buchstaben b und c des Vermögensgesetzes (VermG) für Rückübertragungsansprüche von Verfolgten des NS-Regimes nach § 1 Abs. 6 VermG.
see also german press release of 03/16/1999
of 02/17/1999
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Annahmevoraussetzungen sind nicht erfüllt, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist.
of 02/16/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine erledigte Durchsuchung.
of 02/11/1999
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für eine zugelassene Nebenklägerin.
of 02/10/1999
Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde liegen nicht vor. Die Sache hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG). Es handelt sich um eine nicht häufig vorkommende Sachverhaltsgestaltung, die unter den obwaltenden Umständen nicht klärungsbedürftig erscheint.
of 02/08/1999
Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 9 Abs. 3 GG, vereinbar ist, daß gemäß Art. 6 des Arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) vom 25. September 1996 (BGBl I S. 1476) in Verbindung mit § 113 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl I S. 2866) ein Arbeitsverhältnis im Konkurs durch den Konkursverwalter ohne Rücksicht auf einen tarifvertraglichen Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden kann.
of 02/06/1999
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine zivilgerichtliche Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. Er rügt eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG und führt zur Begründung aus, daß ein vom Landgericht eingeholtes Sachverständigengutachten auf den Angaben eines Zeugen beruhe, von dessen Glaubwürdigkeit sich das Gericht nicht persönlich überzeugt habe. Einen Gehörsverstoß sieht der Beschwerdeführer darin, daß das Landgericht seine mehrfach geäußerten Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen nicht zur Kenntnis genommen habe. In einem weiteren Schriftsatz rügt er die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips wegen der Uneinheitlichkeit des formalen Erscheinungsbilds des Urteils.
of 02/05/1999
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Altfallregelung im Kleingartenrecht.
of 02/04/1999
Die einstweilige Anordnung vom 18. März 1997, wiederholt mit Beschlüssen vom 9. September 1997, 26. Februar und 18. August 1998 wird erneut für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG).
see also german press release of 02/16/2000
of 02/03/1999
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse in einem Freiheitsentziehungsverfahren.
of 02/03/1999
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse in einem Freiheitsentziehungsverfahren.
of 02/03/1999
Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>). Sie genügt nicht den Anforderungen, die nach §§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zu stellen sind, und ist aus diesem Grund unzulässig.
of 02/02/1999
Die Vorlage betrifft die Frage, ob und inwieweit die Entwicklung und Produktion, Lagerung und Stationierung von Atomwaffen sowie die Drohung mit ihrem Einsatz mit geltendem Völkergewohnheitsrecht vereinbar sind.
see also german press release of 03/17/1999
of 02/02/1999
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, daß nach § 28 Abs. 1 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Grundstücke lediglich mit dem Einheitswert in die Berechnung des auf den Bedarf anzurechnenden Vermögens des Auszubildenden einfließen, während Wertpapiere und andere Vermögensgegenstände mit dem Kurs- oder Zeitwert angesetzt werden. Nicht Gegenstand der Vorlage ist die Wertbestimmung von Betriebsvermögen ohne Grundstücke, die daher im folgenden außer Betracht bleiben.
see also german press release of 03/11/1999